Inhalte
Das Recht der Bauleitplanung gehört zu den kommunalen Kernaufgaben. Dabei sind die Anforderungen des Baugesetzbuchs angesichts zwingender europarechtlicher Regelungen und häufiger Novellierungen immer komplizierter geworden.
Hinzu kommen die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, z. B. im Hinblick auf die Bekanntmachung der Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, die Anforderungen an die Planung von Windenergieanlagen sowie zur Lärm- und Verkaufsflächenkontingentierung.
In diesem 2tägigen Intensivkurs machen Sie sich mit den Grundzügen der Bauleitplanung und den dafür maßgeblichen Rechtsnormen vertraut und erwerben Kenntnisse zu methodischen Zusammenhängen in der Planungspraxis. Sie lernen die materiellen Anforderungen an die Bauleitplanung kennen. Darüber hinaus werden Ihnen Kenntnisse zu den Typen von Bebauungsplänen und deren typischen Einsatzfelder anhand von Beispielen vermittelt. Sie werden zu einem rechtssicheren Umgang mit den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungsplänen befähigt. Die Themenschwerpunkte werden veranschaulicht anhand von Planungsfällen aus der Praxis.
Zudem informieren Sie sich über veranstaltungsrelevante praktische Erfahrungen beim Umgang mit den Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes und des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung der Bauleitplanung sowie über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, dessen Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im Februar 2025 abgeschlossen sein soll.
Die Veranstaltung richtet sich an Berufsanfänger und Quereinsteiger, aber auch an erfahrene Verwaltungsmitarbeiter und Planer, die sich auf den aktuellen Stand bringen wollen.
Nutzen Sie selbst die Möglichkeit, vorab konkrete Fragen zu übermitteln. Übersenden Sie diese bitte bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an
fortbildung@vhw.de
Hinweise
Bitte haben Sie zur Veranstaltung das BauGB und die BauNVO dabei.
Das Seminar wird durch die Architektenkammern Berlin und Brandenburg anerkannt. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die Anerkennung durch eine andere Architekten- oder Ingenieurkammer benötigen.