Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Fehlerhafte Bebauungspläne - was kann die Gemeinde tun?

Termin
23.07.2025
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254044
Dozierende
Prof. Dr. Torsten Heilshorn, Dr. Dario Mock
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Prof. Dr.                                                    Torsten Heilshorn

Prof. Dr. Torsten Heilshorn

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Heilshorn Mock Edelbluth Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Freiburg i. Br., Honorarprofessor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.; Veröffentlichungen und Seminare im Bau-, Fachplanungs- und Kommunalrecht

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Dr.                                                          Dario Mock

Dr. Dario Mock

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Heilshorn Mock Edelbluth Rechtsanwälte, Freiburg i. Br.

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Inhalte

Die Aufstellung eines fehlerfreien Bebauungsplans ist sehr anspruchsvoll. In vielen Fällen kommt es zu formellen oder materiellen Fehlern, welche die Wirksamkeit des Planes in Frage stellen können. Wird durch die Gemeinde selbst oder ein Gericht ein solcher Fehler festgestellt, kann die Reaktion der Gemeinde je nach Situation und planerischer Zielsetzung unterschiedlich ausfallen: Eine Aufhebung des Plans kommt ebenso in Betracht wie eine Neuplanung mit geänderter städtebaulicher Zielsetzung. In aller Regel wird es aber das Ziel der Gemeinde sein, einen als fehlerhaft erkannten Plan durch ein ergänzendes Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zu heilen.

Im Webinar werden diese Handlungsoptionen der Gemeinde im Einzelnen ebenso dargestellt wie rechtliche Fallstricke und Risiken. Zudem stellt sich regelmäßig die Frage nach der vorläufigen Sicherung einer solchen Fehlerheilung etwa durch eine Veränderungssperre. Bedeutsam sind auch die bauplanungs- oder kommunalrechtlichen Unbeachtlichkeitsregelungen in der jeweils anzuwendenden Fassung. Darüber hinaus kommt auch die bloße Teilunwirksamkeit eines Plans in Betracht.

Zielgruppe

(Bau)Bürgermeister*innen, Leiter*innen und Mitarbeiter*innen der Bauplanungs- und Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften und der Landratsämter, freie Planer, Architekten, Entwickler und Investoren und ihre Berater und einschlägig spezialisierte Rechtsanwälte
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Inhaltlich zuständig

Rainer Floren