Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Der gemeindliche Erlass eines Baugebots nach §176 BauGB

Termin
14.10.2025 (Ursprünglicher Termin: 16.10.2025)
Uhrzeit
9:30 - 13:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254147
Dozent
Dr. jur. Gerhard Spieß
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dr. jur.                                                     Gerhard Spieß

Dr. jur. Gerhard Spieß

Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte in München, Lehrbeauftragter an der TU München, überwie­gend in der Beratung von Kommunen tätig, Tätigkeits­schwerpunkt im Bauplanungsrecht und im Bereich Städ­tebaulicher... mehr

Weitere Veranstaltungen mit diesem Dozenten finden

Inhalte

Baugebot? Stimmt - habe ich schon mal gehört, das steht irgendwo im Baugesetzbuch. Aber wie man das macht - keine Ahnung!? Das ist wohl die zutreffende Bestandsanalyse zu diesem Instrument. Dabei ist es so wichtig, Potenziale der Innenentwicklung zu heben! Das Baugebot ist ein scharfes Schwert und damit letztes Mittel.

Wir stellen im Seminar die Einbettung und damit Vorbereitung des Baugebots in der Systematik der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten (Baulandkataster, Innenentwicklungskonzept, kooperative Aktivierung von Baurechten etc.) dar. Im Anschluss erläutern wir die Regelung des § 176 BauGB und die verschiedenen Anwendungsfälle des Baugebots. Auf dieser Grundlage besprechen wir das Vorgehen im Einzelfall von der Sachverhaltsermittlung, zur Begründung des Bescheids bis zur Ermessensausübung. Die Erörterung von Übernahmeansprüchen, die Durchsetzung des Baugebots durch Zwangsgelder bis hin zur Enteignung bilden den Abschluss.

Das Webinar soll Ihnen die Möglichkeiten dieses wichtigen städtebaulichen Instruments nahebringen und Sie ermutigen, es in der Praxis anzuwenden.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich insbesondere an die Bauverwaltung und Planungsbüros.
Hinweise zur Teilnahme
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar

Inhaltlich zuständig

Yves Müller