Veranstaltungsdetails

Bodenrecht und Immobilienbewertung

Der Erbbaurechtsvertrag läuft aus - was tun? Rechtsfolgen des Zeitablaufs und Handlungsmöglichkeiten

Termin
20.03.2025
Uhrzeit
9:00 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250102
Dozent
Dipl.-Rechtspfleger Bernd-Peter Schäfer
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dipl.-Rechtspfleger                                          Bernd-Peter Schäfer

Dipl.-Rechtspfleger Bernd-Peter Schäfer

verfügt über mehrjährige Lehrerfahrung als Fachhochschullehrer und Lehrbeauftragter in der Rechtspflegerausbildung verschiedener Bundesländer sowie über langjährige praktische Erfahrung als Rechtspfleger in der Immobiliarvollstreckung. Herr Schäfer ist Referent zu den Themen Erbbaurecht, Grundbuchrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.

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Inhalte

Viele Erbbaurechtsgeber und -nehmer stehen aktuell oder demnächst vor dem Ablauf ihrer Verträge. Nur durch genaue Kenntnis der komplexen Rechtslage und rechtzeitiges Handeln lassen sich die darin liegenden Risiken vermeiden und mögliche Chancen durch vorzeitige Verlängerung verwirklichen.

Das Webinar beschäftigt sich mit rechtlichen und praktischen Fragen der Beendigung oder möglichen Verlängerung des Erbbaurechts. Sowohl materiell-rechtliche und wirtschaftliche Aspekte als auch Fragen des Grundbuchverfahrens werden unter Berücksichtigung wichtiger Rechtsprechung eingehend erörtert.

Dabei geht es um folgende Konstellationen und Themenschwerpunkte:
• Beendigung durch Zeitablauf: Rechtsfolgen des Eintritts des Endtermins - materielle Rechtslage, Fälligkeit der Entschädigungsforderung, verfahrensrechtliche Behandlung im Grundbuch
• Vorzeitige Vertragsverlängerung im Interesse des Grundstückseigentümers und des Erbbauberechtigten mit vertraglichen Änderungen,wie Änderung der Höhe des Erbbauzinses, seiner Wertsicherung, seiner inhaltlichen Ausgestaltung, Änderung der Nutzungsfläche oder der Bebauungsbefugnis, Änderung der Zustimmungsvereinbarungen
• Erlöschen durch einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Erbbaurechts - Aufhebung
• Vertragsgestaltungen im Hinblick auf den Zeitablauf
• Rechtsstellung von Mietern und Pächtern bei Beendigung des Erbbaurechts
• Besonderheiten bei Wohnungs- und Teilerbbaurechten

Zielgruppe

Erbbaurechtsausgeber der öffentlichen Hand und von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen, der Kirchen, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Sparkassen und Banken, öffentliche und private Erbbaurechtsnehmer sowie Notare, Rechtsanwälte und Sachverständige, die sich mit Erbbaurechten befassen
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Auf Wunsch beantragen wir für diese Veranstaltung die Anerkennung als Pflichtfortbildung bei der zuständigen Architekten-/oder Ingenieurskammer. Melden Sie sich bitte in diesem Fall unter Angabe der Veranstaltungsnummer bei fortbildung@vhw.de
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-Leitfaden Link Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Katrin Weber-Bobe