Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Aufhebung von Bebauungsplänen

Termin
14.03.2025
Uhrzeit
9:30 - 13:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254142
Dozent
Dr. jur. Gerhard Spieß
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dr. jur.                                                     Gerhard Spieß

Dr. jur. Gerhard Spieß

Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte in München, Lehrbeauftragter an der TU München, überwie­gend in der Beratung von Kommunen tätig, Tätigkeits­schwerpunkt im Bauplanungsrecht und im Bereich Städ­tebaulicher Verträge, zahlreiche Veröffentlichungen, insbesondere Kommentator in Jäde/Dirnberger BauGB/ BauNVO

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Inhalte

Es kann aus vielen Gründen notwendig oder sinnvoll sein, einen Bebauungsplan aufzuheben. Dies ist jedoch kein einfaches Unterfangen. Auch die Aufhebung eines Bebauungsplans ist ein (positiver) Planungsakt der Gemeinde. Das Seminar zeigt die bestehenden Fallstricke und die notwendige Herangehensweise auf. Die praktische Umsetzung ist dabei unser besonderes Anliegen. Insbesondere beleuchten wir die notwendige städtebauliche Rechtfertigung, Aspekte der Abwägung (insbesondere der Eigentümerbelange und des Naturschutzes) und die verschiedenen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und Anforderungen. Selbstverständlich spielen auch Fragen der Planungsentschädigung (§§ 39 ff. BauGB) und die Möglichkeit, die Aufhebung des Bebauungsplans begleitende städtebauliche Verträge zu schließen, eine wichtige Rolle. Besonderheiten bei der Aufhebung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen werden ebenso abgehandelt. Mit dem Seminar erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse, den Weg zur rechtssicheren Aufhebung von Bebauungsplänen zu finden.

Zielgruppe

Mitarbeiter der Bauverwaltung, Planungsbüros sowie Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 3 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen wurde beantragt. Die Teilnahmebescheinigung mit der Anerkennung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen können Sie auch zum Nachweis der Pflichtfortbildung bei den Architekten- bzw. Ingenieurkammern einiger weiterer Bundesländer verwenden. Nähe Informationen hierzu finden Sie auf unseren Internetseiten.

Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
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Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Inhaltlich zuständig

Yves Müller