300._Kommentierung_VIII_ZR_307-21_Doppelte_Kuendigung.pdf
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Doppelte Kündigung und Schonfristzahlung – eine unendliche Geschichte? 1) Bestätigung der Senatsrechtsprechung 2) Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs.3 GG) BGH, Urteil vom 5. Oktober