FWS_4_22_Holm.pdf
grundgesetzlich verankerte Eigentumsverpflichtung, „dem Allgemeinwohl zu dienen“ (Art. 14 Grundgesetz), ist in der wohnungspolitischen Praxis eher unbestimmt. Die in Mode geratenen Referenzen auf eine Gemeinwohl- orientierung sind eher vage und mit ... der Instrumente ge- klagt haben. Deutlich wird bei der Betrachtung von rechtlichen Instru- menten im Bereich der Wohnungspolitik, dass Gemein-...