194._Kommentierung_VIII_ZR_253-17_Realofferte_u._Untermiete.pdf
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„Realofferte“ bei öffentlichen Versorgungsleistungen: Vertragspartner des Versorgungsunternehmens ist der Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss – ggf. auch der Unter