VGH: Das Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße bedarf einer Sondernutzungserlaubnis
Nachricht: Baden-Württemberg, Verkehrsplanung und Straßenrecht
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat entschieden, dass Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße keine Straßenkunst ist und einer Sondernutzungserlaubnis bedarf. Der Antra