Verordnung zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Kraft
Nachricht: Berlin / Brandenburg
Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken bedarf nach der neuen Zweckentfremdungsverbot-Verordnung - ZwVbVO in Berlin einer Genehmigung. Zuständige Stellen für die Umsetzung des Zweckentfrem