FW_2_2005_Veranstaltungen.pdf
erfahren; ihm kommt als „dienendes Recht“ kaum geringere Bedeutung zu, gibt es doch für die am Baugeschehen Beteiligten vielfältige Anlässe für Rechtsstreitigkeiten. Solche Streitigkeiten sind in einem weit ver- zweigten, abgestuften Rechtsschutzsystem