Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Nachricht: Bundesebene, Personalrecht
, wenn die Mitglieder der Chatgruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können, begründete das BAG seine Auffassung. Das wiederum sei abhängig von dem Inhalt der ausg