125._Kommentierung_VIII_ZR_19-14__2_.pdf
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befand (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b BGB). Anmerkungen / Auswirkungen für die Praxis: Angesichts der geradezu verwirrenden Vielfalt des Meinungsspektrums zum Umfang des Zurückbehaltungsrechts, das dem Wohnungsmieter – neben der Mietminderung – als