313._Kommentierung_VIII_ZR_416-21_Mieterhoehg_nach_Modernisierg_-_form._Anfordergen.pdf
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Zusammenhang darauf hin, dass eine Verringerung der Kosten des Vermieters für die Modernisierung durch öffentliche oder private Zuschüsse oder Darlehen auch dem Mieter zugutekommen soll.11 Die in § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB umschriebene Begründungpflicht