vhw_Taetigkeitsbericht_2011_2012.pdf
erweitert. Der Gesellschaftszweck sollte insbesondere auf den Gebie- ten der Stadtentwicklungs-, Umwelt-, Vermögens- und Wohnungspolitik sowie des Städtebau- und Woh- nungsrechts umgesetzt werden. Alleingesellschafter ist der vhw - Bundesverband für