193._Kommentierung_VIII_ZR_38-17_Gebaeudeversicherg_Mietausfall.pdf
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Eine wichtige Klarstellung: Die Kosten der Gebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV) sind auch insoweit umlegbar, als sie nicht nur den eigentlichen Ge- bäudeschaden, sondern auch einen Mietausfall info