FWS_3_13_Rahmstorf.pdf
Eigentümer als auch Nutzer bzw. „Vermieter“ und „Mieter“ nahezu aller betrachteten Immobilien ist. Im Unterschied zu privaten Bestandshaltern am freien Markt muss das Land bzw. die BIM daher im Umgang mit ihren Gebäuden und Grundstü- cken zwingend