Erschienen in Heft 2/2019 Digitale Verwaltung
Die digitale Revolution ist eingeläutet – schon zum wiederholten Male. Und im Gegensatz zu anderen Revolutionen vollzieht sie sich nicht von einem Tag auf den anderen, sondern sie erstreckt sich über Jahre und Jahrzehnte. Inzwischen gilt alles, was nicht "4.0" heißt, als vorsintflutlich. Die digitale Technik ist dabei nur ein Gesichtspunkt – wenn auch ein ganz maßgeblicher. Für die erfolgreiche Umsetzung einer digitalen Strategie wird es vor allem darauf ankommen, die Menschen mitzunehmen.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2019 Digitale Verwaltung
Neue Medien und Technologien sorgen für eine immer einfachere und direktere Kommunikation sowie die leichte Zugänglichkeit von Informationen und Dienstleistungen. Dies betrifft insbesondere die sog. sozialen Medien, wie Facebook, YouTube oder andere Online-Dienste, die es den Nutzern ermöglichen, sich untereinander auszutauschen und Texte, Fotos und andere Inhalte zu teilen. Längst ist Social Media dabei kein reines Werbe- und Vermarktungsmedium mehr, sondern eine Möglichkeit der praktischen Umsetzung von Kundennähe. Dies betrifft keineswegs nur Unternehmen. Auch von Kommunen und der öffentlichen Verwaltung wird von Bürgerseite her erwartet, dass diese mit der technischen Entwicklung Schritt halten.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2019 Digitale Verwaltung
Die Schweizer Stadt Zug bietet seit November 2017 als weltweit erste Gemeinde allen Einwohnern die Möglichkeit, eine digitale Identität zu erhalten. Basierend auf einer Public Blockchain ermöglicht sie einen schnellen und sicheren Zugriff auf alle Dienstleistungen, die eine moderne Stadt ihren Bürgern heute bietet: von Abstimmungen über Gebührenabwicklungen und Parkplatzmanagement bis hin zur Teilnahme am kulturellen Angebot der Stadt. Forum Wohnen und Stadtentwicklung (FWS) sprach mit Marco Berg, Geschäftsführer Deutschland bei ti&m, über digitale Identitäten von Kommunen.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2019 Digitale Verwaltung
Die Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft schreitet mit großer Geschwindigkeit voran. Digital geht nicht mehr weg – die Digitalisierung hat Städte und Gemeinden längst erreicht und wird immer schneller. Die Zukunft der Kommunen ist digital – noch digitaler als bisher. Es gibt nur noch wenige Modernisierungs- und Veränderungsprojekte in der Kommunalverwaltung, die keinen IT-Bezug und damit eine digitale Grundlage haben. Sowohl die technische als auch die organisatorische Unterstützung derartiger Projekte steht im Mittelpunkt vieler Vorhaben mit der Fragestellung, wie können Verwaltungen ihre Leistungen und die damit verbundenen Prozesse effektiver und effizienter gestalten sowie nachhaltiger handeln.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2019 Digitale Verwaltung
Auf den öffentlichen Sektor wirken zunehmend große Herausforderungen: Digitalisierung, Globalisierung sowie der demografische und der Klimawandel. All diese Entwicklungen erzeugen Handlungsdruck für die öffentliche Verwaltung – neue Herangehensweisen und Innovationen sind gefragt. Innovation Labs (Innovationslabore) sind in den letzten Jahren in vielen Ländern geschaffen worden. Auch in Deutschland entstanden solche Experimentierräume für Innovationen im öffentlichen Sektor. Was ist der Grund für ihre zunehmende Verbreitung und welche Ziele werden mit ihnen verfolgt? Welche Möglichkeiten eröffnen sich Verwaltungen durch Innovation Labs und mit welchen Herausforderungen sind diese selbst konfrontiert?
BeiträgeErschienen in Heft 2/2019 Digitale Verwaltung
Das 21. Jahrhundert ist vom Wandel geprägt. Besonderes Merkmal ist die zunehmende Geschwindigkeit der Veränderung. Für Politik und Verwaltung ist das eine besondere Herausforderung, denn auf der einen Seite unterliegen sie den Bedingungen des Rechts und demokratischer Entscheidungsprozesse, auf der anderen Seite müssen Strukturen immer wieder und immer schneller an die Lebenswirklichkeit angepasst werden. Es wird künftig noch mehr Disruptionen geben. Neue Dienste und Anbieter werden den Markt erobern und langjährig erfolgreiche Geschäftsmodelle herausfordern. Anstelle von Autos wird künftig Mobilität verkauft, und Selbstverständlichkeiten, die jahrzehntelang als normal galten, werden zur Seltenheit. FinTechs greifen Sparkassen an, Geldtransfer findet ohne Banken statt und LKWs kommen ganz ohne Fahrer aus.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2019 Digitale Verwaltung
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat Ende des Jahres 2017 beschlossen, Ostwestfalen-Lippe zur digitalen Modellregion zu entwickeln. Da die Stadt Paderborn sich bereits erfolgreich im Wettbewerb "Digitale Stadt" des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des Bitkom-Verbands behauptet und ein fundiertes Smart-City-Konzept vorgelegt hat, wurde sie zur ersten Leitkommune einer digitalen Modellregion in Nordrhein-Westfalen ernannt. Anfang des Jahres 2018 bestimmte das Land dann in den vier anderen Regierungsbezirken die Städte Aachen, Gelsenkirchen, Soest und Wuppertal als weitere Leitkommunen.
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Der vhw verzeichnet mit der Stadt Halle (Saale) das 2.000ste Mitglied des Verbandes. Wir gratulieren an dieser Stelle nicht nur herzlich, sondern nutzen die Gelegenheit für ein Kurzporträt der Stadt und der aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen.
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Viele Kommunen wollen mehr Wohnraum durch Nachverdichtung schaffen. Bei manchen Projekten besteht der wirtschaftlich sinnvollste Weg darin, das Mietshaus, das Anforderungen an Ausstattung, Grundrisse und Gebäudedämmung nicht erfüllt, abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, bei dem das Grundstück besser ausgenutzt wird. So entstehen am Ende mehr Wohnflächen. Außenparkplätze wandern in eine neue Tiefgarage unter den Neubau. Die rechtlichen Hürden, die damit einhergehen, dass den Mietern gekündigt werden darf, sind hoch. Was müssen Eigentümer beachten?
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Das Erbbaurecht fristet in Deutschland auch 100 Jahre nach Inkrafttreten am 15. Januar 1919 ein Nischendasein. Es ist kaum verbreitet und es herrschen viele Vorurteile in den Köpfen von Eigentümern, Investoren und Wohnungssuchenden. Dabei vergünstigt es den Immobilienerwerb und ist äußerst flexibel, weil Erbbaurechte vererbt, veräußert und beliehen werden können. Hinzu kommt, dass es sich sowohl für Wohn- wie für Gewerbeimmobilien eignet. Kommunen können Flächen gemäß diesem Modell auch für große Infrastrukturmaßnahmen vergeben wie etwa für Flughäfen oder Gewerbegebiete. Es sichert Grundstückseigentümern durch den Erbbauzins einen langfristigen Cashflow, dessen Höhe regelmäßig gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst werden kann.
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist für die Vermögensplanung ebenso wie für die Wohnungspolitik ein oft unterschätztes Instrument. Dabei ist es keineswegs ein deutsches Phänomen. Man findet es in unterschiedlichen Ausgestaltungen in vielen anderen Ländern. In England, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz ist es weit verbreitet und als Instrument der Eigentumsbildung gut akzeptiert. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick über den nationalen Tellerrand.
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Während Erbbaurechte international über alle Immobilienarten hinweg weit verbreitet sind, fristen sie in Deutschland weiterhin ein Schattendasein. In den meisten Fällen sind es Kommunen, Kirchen und Stiftungen, die in Deutschland Erbbaurechte vergeben. Diese streben eine möglichst risikoarme, aber dennoch wirtschaftliche Nutzung ihres Grundbesitzes an und sichern mit Hilfe des Erbbaurechtsmodells den langfristigen Erhalt ihres Grundbesitzes. Erbbaurechtsnehmer sind hierbei in erster Linie Privatpersonen, die über das Erbbaurechtsmodell in die Lage versetzt werden, Wohneigentum eigenkapitalschonend zu realisieren. Als reine finanztechnische Strukturierungsvariante – also unabhängig von dem Interesse, Grundbesitz dauerhaft zu sichern – findet das Erbbaurechtsmodell in der Praxis bisher nur eine geringe Resonanz. Wie Erbbaurechtsmodelle Investoren dabei helfen können, ihre Anlageziele zu erreichen, soll in dem nachfolgenden Beitrag dargestellt werden.
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Vor 100 Jahren trat das deutsche Erbbaurechtsgesetz in Kraft. Ziel war es, preisgünstiges Wohnen für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Angesichts der aktuellen Herausforderung, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auch perspektivisch zu sichern, erfährt das Erbbaurecht eine politische Renaissance. Erbbau-Prinzip ist eine Trennung der Eigentumsverhältnisse von Boden und Gebäude für eine festgelegte Zeitdauer. Der Erbbaurechtsnehmer nutzt das Grundstück des Erbbaurechtsgebers, um zumeist ein Gebäude darauf zu errichten. Dafür zahlt er Erbbauzinsen an den Grundstückseigentümer. Der Inhalt des Erbbaurechts wird in einem Erbbaurechtsvertrag zwischen den Vertragspartnern festgelegt. Dabei können Erbbaurechtsverträge individuell gestaltet werden.
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ausschließlich als ein Instrument „zur Behebung der größten Wohnungsnot“ anzusehen, greift zu kurz. Natürlich muss das Erbbaurecht heute modern gedacht werden, es ist allerdings auch voraussetzungsvoll. Eine Gelingensbedingung für das Erbbaurecht ist die Abkehr von der Idee des Volleigentums am Boden. Das Instrument ist vielmehr auf die Grundstücksverfügung des Erbbaurechtsausgebers angewiesen. Welche Rolle spielt hierbei die (bislang recht obskure) Sozialpflichtigkeit des Eigentums aus Art. 14 Abs. 2 GG? Welche Fortentwicklungsmöglichkeiten bestehen?
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Berlin war die Stadt der Freiräume. Verlassene Wohnungen, Hallen, leere Kaufhäuser, alte E-Werke, offene Räume gab es an jeder Ecke. Der Zugang war direkt. Wenn es überhaupt um Miete ging, war sie günstig, die Stadt ein Experimentierfeld für Kreative, Müßiggänger und Hedonisten. Der anarchische Moment zu Beginn der 1990er, der Clubs, Bars, Ausstellungsräume, Galerien, günstiges und umsonst Wohnen und viele andere Inbesitznahmen ermöglichte, legte auch die Basis für das kreative Image der Stadt und wurde 2003 mit Klaus Wowereits Ausspruch „Berlin ist arm, aber sexy“ zum Kern des Berlinmarketings. Kultur war Kapital geworden. Auf der anderen Seite fehlte es der ehemals geteilten Stadt an Wirtschaftskraft.
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Damit Erbbaurechte sich auch wirklich gegenüber Volleigentum durchsetzen können, müssen sie marktgerecht ausgestaltet sein. „Marktgerecht“ bedeutet, dass die Akteure das Erbbaurecht nicht nur deswegen wählen, weil sie mangels Alternativen faktisch dazu gezwungen werden, sondern weil sie es als mindestens gleichwertig gegenüber dem Volleigentum an einer Immobilie erachten. Gleichwertig – in Bezug auf was? Bei Anlageentscheidungen geht es niemals nur alleine um die Rendite, sondern auch um das Risiko. Mehr Rendite ist i.d.R. nur zu haben, wenn man zur Übernahme eines entsprechend höheren Risikos bereit ist.
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Der Flächenmangel in den Ballungszentren, allen voran im Bereich der Wohnimmobilien, bewegt viele Kommunen dazu, ihre Vergabestrategien zu überdenken. Dabei kommt auch ein alter Klassiker wieder auf die Tagesordnung, der lange Zeit – zumindest in der öffentlichen Debatte – eher ein Schattendasein gefristet hat: das Erbbaurecht. Für die aktuelle Problematik auf den Wohnungsmärkten dürfte die Umstellung von Verkauf auf Grundverleih keine rasche Lösung bringen. Doch die Kommunen haben aus der akuten Flächenknappheit gelernt, sich auf lange Sicht mehr Flexibilität und Kontrolle über Bauland in ihrem Wirkungsbereich vorzubehalten. Damit könnte das deutsche Erbbaurecht, das in seiner jetzigen Form gerade sein 100-jähriges Jubiläum feiert, zu einer wachsenden Größe auf den Immobilienmärkten werden.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2020 Quartiersentwicklung und Wohnungswirtschaft
Ein außergewöhnlich förderlicher Rahmen für wohnungswirtschaftliches Engagement in der Quartiersentwicklung ist in der Stadt Wien über die aktive Wohnungs- und Bodenpolitik gegeben. Die Stadtverwaltung favorisiert Objekt- über Subjektförderung und stellt so einen hohen Anteil an kommunalen und geförderten Wohnungen bereit. Derzeit sind etwa 220.000 Mietwohnungen im Bestand des kommunalen Wohnungsunternehmens "Wiener Wohnen", weitere ca. 180.000 Wohnungen werden von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen bereitgestellt, so dass insgesamt 40 % des Wiener Wohnungsbestandes dem sozialen Wohnbau zugerechnet werden können.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2020 Quartiersentwicklung und Wohnungswirtschaft
Seit gut 15 Jahren engagiert sich in Berlin das degewo-Quartiersmanagement für die Schaffung lebenswerter Stadtquartiere und hat seitdem vielzählige Projekte in verschiedenen Handlungsfeldern wie Wohnen, Wohnumfeld, Bildung, Integration sowie Aktivierung und Beteiligung umgesetzt. Das Unternehmen verfügt dadurch mittlerweile über ein umfangreiches Wissen in der Quartiersentwicklung. Auf der operativen Ebene der Projektumsetzung liegen inzwischen vielfältige Erfahrungen vor, die bei der Umsetzung von neuen Projekten hilfreich sind, auch wenn jedes neue Projekt natürlich mit seinen eigenen Herausforderungen und Besonderheiten verbunden ist. Vorteilhaft sind in diesem Zusammenhang die etablierten Netzwerke und Akteurskonstellationen mit eingespielten Verantwortlichkeiten. Darum soll es im vorliegenden Beitrag gehen.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2020 Quartiersentwicklung und Wohnungswirtschaft
Erschienen in Heft 2/2020 Quartiersentwicklung und Wohnungswirtschaft
Quartiersentwicklung. Soziale Quartiersentwicklung. Soziales Management. Quartiersmanagement. Stadtteilmanagement. Kiezkoordination. Begrifflichkeiten, die verwendet werden, wenn es darum geht, eine Überschrift dafür zu finden, dass sich kommunale Wohnungsunternehmen in ihren Wohnquartieren über die eigentliche Bestandsbewirtschaftung hinaus engagieren und neben der Bereitstellung von Wohn- und Gewerberaum soziale Verantwortung für das "Drumherum" übernehmen. Die Erwartungshaltung an die kommunale Wohnungswirtschaft ist, dabei wirtschaftlich zu agieren, gleichzeitig gesellschaftlich zu wirken und zudem (wechselnde) politische Forderungen zu erfüllen.
BeiträgeErschienen in Heft 6/2019 Vertrauen in der Stadtgesellschaft
Erschienen in Heft 6/2019 Vertrauen in der Stadtgesellschaft
Erschienen in Heft 6/2019 Vertrauen in der Stadtgesellschaft
Die Aufnahme von Menschen mit Fluchterfahrung seit 2015 wäre ohne den Einsatz der Zivilgesellschaft nicht zu bewerkstelligen gewesen. Neben dem spontanen Engagement von Einzelpersonen haben sich auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, von der Erstversorgung bis hin zur Integrationsarbeit, in die Flüchtlingshilfe eingebracht. Im wissenschaftlichen Diskurs noch vernachlässigt, fokussiert unsere Analyse explizit das Engagement von eingetragenen Vereinen, Stiftungen, gemeinnützigen GmbHs und Genossenschaften für Geflüchtete. Ziel ist es, ein quantitatives Bild der in der Flüchtlingshilfe aktiven Organisationen zu zeichnen und somit die Reihe der vor allem in den vergangenen Jahren entstandenen Forschungsarbeiten zum Engagement für Geflüchtete zu ergänzen.
BeiträgeErschienen in Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
Auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main ist zu lesen: „Die Vergabe von städtischen Grundstücken erfolgt derzeit in der Regel durch die Bestellung von neuen Erbbaurechten, sodass die Zahl von städtischen Erbbaurechten weiter steigen wird.“ Die Stadt München legt in ihrem wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ fest, dass sie bis 2021 mehr Grundstücke im Erbbaurecht vergeben möchte, um „langfristig bezahlbaren Mietwohnungsbau zu sichern“. In Hamburg erklärte die rot-grüne Regierung am 14. Juni 2017, dass sie strategisch wichtige städtische Grundstücke wieder vermehrt im Erbbaurecht vergeben wolle.
BeiträgeErschienen in Heft 6/2019 Vertrauen in der Stadtgesellschaft
Die Kluft zwischen Bürgern und Politikern ist in repräsentativen Demokratien konstitutiv. Das bedeutet jedoch auch, dass ein immanentes Misstrauen zwischen Gesetznehmern und Gesetzgebern grundlegend eingewoben ist. Doch ist dies (noch) angemessen und sinnvoll? Und mittels welches (Missing-)Links kann diese Repräsentations- und damit Vertrauenskluft überwunden werden? Die Demokratieinnovation der HausParlamente ist dazu entwickelt worden, diesen Graben überbrücken zu helfen und damit das Zutrauen nicht nur zwischen Wählern und Abgeordneten, sondern auch das Vertrauen zwischen lokaler, nationaler und europäischer Demokratie zu steigern.
BeiträgeErschienen in Heft 3/2021 Verkehrswende: Chancen und Hemmnisse
In Zeiten, in denen Fußgänger, Pferde, Kutschen und Lastkarren den Verkehr gebildet haben, wuchsen die Städte mehr oder weniger in Ringen um die Zentren. Als ab Mitte des 19. Jahrhunderts sich die Eisenbahn als neues Verkehrsmittel schnell ausbreitete, durchbrach der Verkehr die historischen Stadtgrenzen, und die Stadtentwicklung orientierte sich nun an den Schienen. Das Industriezeitalter, die Zeit des Massenverkehrs, hat sternförmige Siedlungsstrukturen hinterlassen. In Berlin, wo die Siedlungsentwicklung durch die geschichtliche Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg gleichsam "eingefroren" wurde, ist dieser Siedlungsstern noch besonders gut erkennbar.
BeiträgeErschienen in Heft 3/2021 Verkehrswende: Chancen und Hemmnisse
Die Verkehrswende ist in (beinahe) aller Munde. Ihre Notwendigkeit wird zumindest in den verbalen Bekundungen im Grundsatz von fast allen relevanten Akteuren in Politik und Gesellschaft kaum noch bestritten, u. a. angesichts des fortschreitenden Klimawandels und dessen Auswirkungen auf Mensch und Natur, einhergehend mit einem steigenden zivilgesellschaftlichen Engagement für eine aktivere Klimapolitik und einer entsprechend breiteren Unterstützungsbasis auch für weitreichendere Maßnahmen. Aber auch wenn gerade in Pandemiezeiten hier und da in unseren Städten sichtbar geworden ist, wie viel z. B. unsere öffentlichen Räume gewinnen könnten – warum geht die Verkehrswende trotzdem so schleppend voran?
BeiträgeErschienen in Heft 3/2021 Verkehrswende: Chancen und Hemmnisse
Neu ist die Diskussion über die Verkehrswende nicht – bereits in den 1980er Jahren wurde der Begriff genutzt, um anknüpfend an die damals eingeleitete Energiewende auch im Verkehrsbereich eine Umkehr diskutieren zu können. Geändert hat sich allerdings inzwischen die Dringlichkeit einer Wende – unterstrichen durch Ziele, die auf Ebene der EU und des Bundes verbindlich formuliert wurden und die eine klare Zeitperspektive mitsamt Zwischenzielen haben: Europa und auch Deutschland wollen im Jahr 2050 klimaneutral sein. In diesem Beitrag geht es darum, was dieses konkrete, quantifizierte und verbindliche Ziel für die bis dahin aufgestellten und hoffentlich umgesetzten Konzepte rund um Mobilität und Verkehr bedeutet. Grundlage bilden die Ergebnisse eines kürzlich für das Umweltbundesamt (UBA) erarbeiteten Gutachtens.
BeiträgeErschienen in Heft 3/2021 Verkehrswende: Chancen und Hemmnisse
Erschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
Erschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
Erschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
Die aktuelle Anspannung auf großstädtischen Wohnungsmärkten stellt nicht nur private Haushalte vor Probleme, sondern wird zunehmend auch für Unternehmen auf der Suche nach Fachpersonal zu einer Herausforderung. Der Faktor Wohnen wird hierbei zunehmend zu einem relevanten Entscheidungsfaktor für oder gegen einen Arbeitsplatz, womit Angebote zur Versorgung der eigenen Belegschaft mit Wohnraum zu einem Wettbewerbsvorteil, insbesondere auf angespannten Arbeitsmärkten, werden. Wurde die unternehmerische Wohnraumversorgung im 19. und 20. Jahrhundert in der wissenschaftlichen Literatur ausführlich diskutiert, fehlt es an einer vertieften Debatte dazu im 21. Jahrhundert, welche in diesem Beitrag thematisiert wird.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
Jedes Jahr werden Hunderte Millionen Euro im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes ausgegeben – allein 2021 sind wieder 790 Mio. Euro vorgesehen. Dementsprechend wird großer Einfluss auf die Gestaltung der Stadt der Zukunft und der in ihr gelebten sozialen Verhältnisse genommen. Wenn die Städtebauförderung tatsächlich zur Etablierung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen soll, wie seit 1994 in Art. 72 Abs. 2 GG definiert, dann muss auf der einen Seite die Vergabe von Fördermitteln für marginalisierte Bevölkerungsgruppen erleichtert werden. Auf der anderen Seite ist es wichtig, dass ein Umdenken bzgl. der Ziele von partizipativen Projekten stattfindet. Politik und Verwaltung müssen offener gegenüber dem Abtreten von Entscheidungskompetenzen an die betroffenen Bevölkerungsgruppen werden. Nur so ließe sich sicherstellen, dass Städtebauförderung nachhaltig einen Beitrag zur Bekämpfung sozialer Ungleichheiten leisten kann.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
Am 30. November 2020 wurde unter deutscher Ratspräsidentschaft der EU bereits zum zweiten Mal ein Grundsatzdokument zur Stärkung der strategischen, partizipativen und integrierten Stadtentwicklungspolitik in Europa beschlossen. Dem Beschluss der für Stadtentwicklungspolitik zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedsstaaten ging eine intensive zweijährige Arbeitsphase voraus. Ein Treiber auf dem Weg zur Neuen Leipzig-Charta – wie schon zu ihrer Vorgängerin aus dem Jahr 2007 – war die Erkenntnis, dass die globale und lokale Ebene heute mehr denn je miteinander verwoben sind.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
Die Städtebauförderung ist eine „einzigartige Erfolgsgeschichte“ (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern 2011). Seit 1971 wurden mehr als 3.900 Kommunen in über 9.300 Gesamtmaßnahmen gefördert, und mit den gewährten Förderzuschüssen wurde das Bild vieler Städte und Gemeinden nachhaltig verändert. Dies liegt nicht zuletzt am Umfang der gewährten Finanzhilfen. Etwa 19,3 Mrd. Euro Bundesförderung führten unter Berücksichtigung des Regelfördersatzes von einem Drittel (d. h. ein Euro vom Bund wird durch je einen Euro von den Ländern und von den Kommunen ergänzt) zu einem Fördervolumen von fast 60 Mrd. Euro. Legt man den in zahlreichen Studien analysierten Folgeinvestitionseffekt von eins zu acht zugrunde, d. h. jeder Euro Städtebauförderung wird im Durchschnitt mit sieben weiteren Euros an privaten oder öffentlichen Investitionen ergänzt, so ergibt sich seit 1971 ein eingesetztes Finanzvolumen von fast 480 Mrd. Euro in Zusammenhang mit der Städtebauförderung. Eine gewaltige Zahl.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
In diesen Tagen wird – einmal mehr – in der deutschen Öffentlichkeit die Schwerfälligkeit und Uneindeutigkeit der Regierungsführung in Deutschland debattiert. Anlässlich der episodischen Videokonferenzen und Beschlüsse des informellen Gremiums aus Bundeskanzlerin und 16 Ministerpräsidenten zur Coronakrise ist die Rede von „Chaos“, „Durcheinanderreden“, einem Mangel an Demokratie, da die Republik „von einem Siebzehner-Direktorium geleitet“ werde, dessen Entscheidungen in einem „Verantwortungsnebel“ nicht mehr zuzuordnen seien und „die Menschen im Land nicht mehr verstehen“. Man fühlt sich erinnert an die massive Kritik, die in der Krise der späten 1990er Jahre bis zu einflussreichen Verfassungsrichtern an den komplexen Prinzipien einer institutionalisierten Zusammenarbeit von Bund und Ländern in den Bereichen der Legislative und der Exekutive geäußert wurden. Schließlich wurden die einst geteilten Kompetenzen in den Föderalismusreformen der 2000er Jahre deutlich entflochten. In den aktuellen Krisen der Bildungs- und Wohnungspolitik wird nun heute gelegentlich wieder beklagt, dass es so mühsam sei, den Bund wieder ins Boot zu holen.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
Die Stadt Norderstedt wurde, nach fünfjähriger Vorbereitung, am 1. Januar 1970 aus den vier Gemeinden Garstedt und Friedrichsgabe (Kreis Pinneberg) sowie Glashütte und Harksheide (Kreis Stormarn) gegründet und dem Kreis Segeberg zugeordnet. Damit war dem Schumacher‘schen Achsenplan für Hamburg genüge getan, indem jeweils „Achsenwurzel“ und „Endpunkt“ einem Verwaltungsraum zugeordnet wurden. An der Grenze zu Hamburg entstand so die fünftgrößte Stadt Schleswig-Holsteins mit damals 57.000 Einwohnern.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
Seit Jahrzehnten stellt die Städtebauförderung eine wesentliche Basis für die städtebauliche Erneuerung und die Weiterentwicklung von Stadtteilen und Quartieren dar. Die „Programmfamilie“ wurde seit den 1970er Jahren stets weiterentwickelt und damit an die ständig wechselnden Aufgabenstellungen angepasst. Das Renommee der Städtebauförderung ist insbesondere unter den Fachleuten sehr hoch, weil sie eine kontinuierliche und verlässliche Quelle der Förderung für jene vielfältigen Aufgaben darstellt, die mit der Behebung von Missständen und Mängeln sowie der Entwicklung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen verknüpft sind. Vor diesem Hintergrund hat sich die Frage gestellt, welcher städtebauliche Investitions- und Förderbedarf sich für die nächste Dekade von 2020 bis 2030 abzeichnet. Ein Konsortium bestehend aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (Berlin), der Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen (Münster) und der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) hat hierzu für BMI und BBSR ein Forschungsprojekt durchgeführt, dessen Ergebnisse hier kurz referiert werden.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
Die Entwicklung der Städte ist den vergangenen Jahrzehnten entscheidend durch die Städtebauförderung geprägt worden. Die inzwischen allseits bekannte Förderung, die mit dem Städtebauförderungsgesetz 1971 ins Leben gerufen wurde, hat sich seither zu einem wesentlichen Impulsgeber für die Kommunen entwickelt. Die Wohnungswirtschaft konnte die Städtebauförderung seitdem in vielfältiger Form zum Wohl und zur Zufriedenheit der Bewohner in den Städten und Gemeinden einsetzen.
BeiträgeErschienen in Heft 2/2021 50 Jahre Städtebauförderung
Die Städtebauförderung ist in Nordrhein-Westfalen seit den achtziger Jahren Bestandteil der erhaltenden und behutsamen Stadterneuerung. Dieser Beitrag geht auf folgende Initiativen der Landesregierung ein, die einen wesentlichen Beitrag für die Leistungen und Weiterentwicklung der Städtebauförderung darstellen: Internationale Bauausstellung Emscher Park, Soziale Stadt NRW, Innenstädte/historische Stadtkerne, REGIONALEn, Industriekultur.
BeiträgeErschienen in Heft 6/2007 Bürgergesellschaft und Nationale Stadtentwicklungspolitik
Erschienen in Heft 6/2007 Bürgergesellschaft und Nationale Stadtentwicklungspolitik
Die Praxis der Bürgerbeteiligung und -orientierung ist kein einfaches Geschäft. Auch wenn alle Beteiligten sich ernsthaft darum bemühen, ist die alltägliche Praxis bürgerschaftlicher Teilhabe mit vielfältigen Schwierigkeiten behaftet. Will man Bürgerorientierung weiter entwickeln und stärken, dann ist eine offene Auseinandersetzung mit diesen Schwierigkeiten vonnöten. Eben das war das Ziel einer Veranstaltung, zu der sich am 16. November 2007 in den Räumlichkeiten des Deutschen Architekturzentrums in Berlin Experten aus Theorie und Praxis zu einer vhw-Arbeitstagung trafen. Unter dem Titel "Wenn alle das Beste wollen... und Bürgerorientierung dennoch zum Problem wird" sollte ein Schritt auf dem Weg zur Klärung der Möglichkeiten und Voraussetzungen wirkungsvoller Teilhabe an Stadtentwicklung und Wohnungspolitik gemacht werden. Ziel des vhw ist es, im Rahmen eines Arbeitsschwerpunktes den Schlüsselbegriff "Partizipation" für die Verbandsarbeit weiter zu operationalisieren und praktische Konsequenzen für die Arbeit in Wohnungsunternehmen und Kommunen zu ziehen.
BeiträgeErschienen in Heft 6/2007 Bürgergesellschaft und Nationale Stadtentwicklungspolitik
Lässt man einmal das "Neugeborene" unter den bundespolitische Kindern der Stadtentwicklung – die unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft initiierte "Nationale Stadtentwicklungspolitik" – beiseite, konzentrieren sich Förderprogramme und Fachdiskussionen in diesem Jahrzehnt vor allem auf zwei Aufgabenstellungen: auf den Stadtumbau und auf die Soziale Stadt. Beiden Handlungsfeldern gemeinsam ist zunächst einmal ihr ausgeprägter räumlicher Umgriff. Im Grundsatz ist eine große Bandbreite von Kommunen und Regionen in der gesamten Bundesrepublik betroffen: kleine, mittlere und große Städte, in Nord und Süd, in Ost und West - auch wenn der Stadtumbau vielfach vorrangig als Aufgabenstellung im Aufbau-Ost verstanden wird. Beiden Handlungsfeldern gemeinsam ist ebenso der mit ihnen eng verbundene und häufig verlautbarte Anspruch, innovative Lösungsstrategien für die zugrunde liegenden Probleme zu entwickeln. "Kooperation", "Integration" und "Vernetzung" lauten die beliebtesten Losungen moderner Stadtentwicklungspolitik - angereicht nicht selten um das hehre Oberziel: Der Mensch stehe im Mittelpunkt!
BeiträgeErschienen in Heft 6/2007 Bürgergesellschaft und Nationale Stadtentwicklungspolitik
Sozialgeschichtliche Arbeiten belegen immer wieder, dass Mobilität gerade auch in Form von Migration weder ein auf den europäischen Kontinent beschränktes Phänomen noch eine Erfindung der Gegenwart ist. Menschen waren immer schon mobil, Migration ist historisch gesehen ein durchaus alltägliches soziales Phänomen und kann in diesem Sinne als eine anthropologische Konstante betrachtet werden.
BeiträgeErschienen in Heft 6/2007 Bürgergesellschaft und Nationale Stadtentwicklungspolitik
Das Förderprogramm "Stadtumbau Ost" unterstützt ostdeutsche Kommunen mit Abrissprämien zur Reduzierung des Wohnungsleerstands und Aufwertungsmittel zur Attraktivitätssteigerung der städtebaulichen Strukturen an veränderte demografische und ökonomische Rahmenbedingungen. Die gesamtstädtische Zielerreichung des Programms wird zunehmend in Frage gestellt und kritisiert. Es scheint, dass die herausragende Stellung, die den historischen Altbauten programmatisch eingeräumt wird in der Praxis nicht zum Erfolg führt. Der Beitrag versucht, mit verschiedenen stadtökonomischen Argumenten die Debatte über die Folgewirkungen des Stadtumbaus Ost für Altbaubestände und historische Innenstädte zu versachlichen. Dazu werden für den Freistaat Sachsen das Rückbaugeschehen und die Verteilung der Aufwertungs- und Rückbaumittel auf Altbauquartiere empirisch mit Daten der Sächsischen Aufbaubank untersucht.
BeiträgeErschienen in Heft 6/2007 Bürgergesellschaft und Nationale Stadtentwicklungspolitik
Der Anspruch ist hoch, den die Mitgliedsländer der Europäischen Union in der "Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt" formuliert und im Mai 2007 auf dem Ministertreffen in Leipzig beschlossen haben. Nämlich, Stadtentwicklungspolitik als integrierten Ansatz unter Mitwirkung aller Ressorts zu gestalten. Auch im gesellschaftlichen Bewusstsein Deutschlands sollte es Konsens werden, dass Stadtentwicklungspolitik aktive Investitionspolitik ist und kein Subventionstatbestand. Die aus europäischer Sicht überholte sektorale Aufsplitterung und Trennung von zusammengehörenden Aufgaben (investive vs. nichtinvestive Maßnahmen, Wirtschaftsförderung vs. Städtebauförderung vs. Förderungen im sozialen Bereich etc.) muss überwunden werden. Es verwundert, dass die Städtebauförderung immer noch im Subventionsbericht der Bundesregierung auftaucht - wo es doch längst Allgemeingut ist, dass die öffentlichen Fördermittel ein Vielfaches an privatem Kapital in Stadterneuerungsgebieten generieren. Zu dem integrativen Verständnis von Stadtentwicklungspolitik als aktiver Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört eine neue Qualität des Zusammenwirkens von Kommunen und Wirtschaft. Der Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der deutschen Städte kann nicht allein von der öffentlichen Hand ausgehen. Das wird von den Vertretern der Wirtschaft immer klarer erkannt und politisch artikuliert.
BeiträgeErschienen in Heft 6/2007 Bürgergesellschaft und Nationale Stadtentwicklungspolitik
Städte befinden sich in kontinuierlichen Wandlungsprozessen; wirtschaftlicher und demografischer Strukturwandel, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, Globalisierung von Wirtschafts-, Finanz- und Kommunikationsbeziehungen und ein damit verbundener verschärfter Standortwettbewerb, Haushalts- und Finanzknappheiten im öffentlichen Bereich, die Integration von Mitbürgern ausländischer Herkunft oder Klimawandel sind wichtige Einflussfaktoren für die Städte. Stadtplanung und Stadtentwicklungsplanung haben die Aufgabe, immer wieder auf diese veränderten Herausforderungen mit Strategien und Lösungsansätzen zu reagieren. Gegenwärtige Handlungsfelder sind beispielsweise Innenstadtentwicklung, Einzelhandel, Suburbanisierung, Quartiersentwicklung und Sanierung bzw. Rückbau von Großsiedlungen. Doch reichen die bisherigen Strategien, Konzepte und Instrumente aus, um auf die heutigen und auf zukünftige Fragen der Stadtentwicklung zu reagieren? - Mit Blick auf diese Fragestellung diskutiert der vorliegende Beitrag neuere Ansätze, die sich unter dem Begriff des Stadtmanagements zusammenfassen lassen. Auf dieser Grundlage wird der Frage nachgegangen, welche Anforderungen sich für eine Nationale Stadtentwicklungspolitik ableiten lassen.
BeiträgeErschienen in Heft 6/2007 Bürgergesellschaft und Nationale Stadtentwicklungspolitik
Die deutsche Stadtpolitik bewegt sich. Unmittelbar nach Abschluss der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat der für die städtische und regionale Entwicklung zuständige Bundesminister Wolfgang Tiefensee ein Projekt vorgeschlagen, dem es weder im Namen noch in der Programmatik an Ehrgeiz fehlt: Die "Nationale Stadtentwicklungspolitik" soll die Stadt zu einem öffentlichen Thema und zum Gegenstand eines neuen Politikansatzes machen. Wenn man über Städte in den Kategorien von Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit und ökonomischen Potenzialen diskutieren will, müssen diese Begriffe mit Substanz und Inhalt gefüllt werden. Dazu bedarf es auch eines politischen Verständnisses von Stadt. Ohne eine vertiefte Diskussion über Maßstäbe, Instrumente und Ziele hängt der Qualitätsbegriff im luftleeren Raum. Die Nationale Stadtentwicklungspolitik soll dafür den Raum geben und zu einer Diskurs- und Aktionsplattform werden.
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