Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Erschienen in
Bereits Ende 2001 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalen eine Public Private Partnership (PPP)-Initiative gegründet. Die Umsetzung dieser Initiative erfolgt seit April 2002 durch eine dem Finanzministerium an- gehörige PPP-Task Force. Nach einer anfänglichen Befristung bis Ende des Jahres 2004 wurde die Initiative inzwischen durch Kabinettbeschluss bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Die Task Force setzt sich zusammen aus internen Verwaltungskräften des Finanzministeriums sowie aus externen Mitarbeitern (Bankenbereich, Universität). Unter Berücksichtigung von Personalrotationen in den vergangenen zwei Jahren war das Team der Task Force durchschnittlich mit vier bis fünf Personen besetzt. Durch die Arbeit der PPP-Task Force wird PPP als Modell der Planung, der Finanzierung, der Realisierung und des Betreibens öffentlicher Leistungen durch private Investoren erprobt und evaluiert. Hierbei werden Erkenntnisse und Erfahrungen aus europäischen Ländern, insbesondere aus Großbritannien und den Niederlanden, aufgenommen sowie anhand von Pilotprojekten die Probleme analysiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen fortentwickelt. Bei einem PPP-Vorhaben benennt die öffentliche Hand die Dienstleistungen und/oder die Infrastruktur, die sie im Einzelnen braucht bzw. die von Privatunternehmen erbracht werden sollen. Diese treten anschließend im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens in einen Wettbewerb, um die Anforderungen zu erfüllen. Dabei sollen privates Management-Know-how und Kapital in die Bereitstellung öffentlicher Leistungen eingebracht und Effizienzvorteile erschlossen werden.
BeiträgeErschienen in
Die PPP-Task Force beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) hat ihre Arbeit aufgenommen. Seit 1. Juli dieses Jahres gibt es beim Bund einen organisierten Beistand für interessierte PPP-Projektträger. Fünf haupt- und zwei nebenamtliche Kräfte werden ab sofort Bauplanern, Kämmerern und weiteren Projektbeteiligten der öffentlichen Hand bei der Gestaltung von Partnerschaften mit privaten Investoren zur Seite stehen. Sie bieten den Kommunen und öffentlichen Einrichtungen Unterstützung an, die bei der Durchführung von öffentlichen Investitionsvorhaben auf privates Kapital und Know-how zurückgreifen möchten.
BeiträgeErschienen in