Jede vergaberechtliche Reglementierung bedeutet für die Akteure zunächst eine Einschränkung sonst bestehender Entscheidungsspielräume. Die Beiträge der vorliegenden Schwerpunktausgabe unterstreichen jedoch, dass die Beachtung der Vergaberegeln nicht lediglich als lästige Pflicht gesehen werden muss. Eine kluge Vergabestelle kann sich etwa gemeinsam mit dem Bedarfsträger Klarheit über die Bedürfnisse verschaffen und die mit dem Verfahren verbundenen Rationalitätsgewinne im Sinne einer verbesserten Aufgabenerfüllung für sich und vor allen für die betroffenen Bürger realisieren. Um dieses Potenzial auch ausschöpfen zu können, bedarf es im öffentlichen Beschaffungswesen nicht nur moderner und effizienter Prozesse, sondern auch einer zunehmenden Professionalisierung der im Vergabewesen Beschäftigten - der Hinweis sei als "kleiner Werbeblock" für die zahlreichen Seminare des vhw an dieser Stelle erlaubt...