Zweiter Aufruf zur "Förderung der Nachrüstung von Diesel-Bussen" veröffentlicht – Ab sofort online Anträge stellen!

Februar 2019

Eine Vielzahl von Kommunen in Deutschland sieht sich einer teilweise erheblichen Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt. Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind regelmäßig im Stadtverkehr unterwegs. Da sie hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie zu einem beträchtlichen Teil zur Belastung der Innenstädte mit Stickstoffdioxid bei. Hieraus ergibt sich ein erhebliches Emissionsreduktionspotential, dessen Ausschöpfung zu spürbaren positiven Effekten führen kann.

Die Bundesregierung hat das "Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020" aufgesetzt, das mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen helfen soll, die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung effektiv zu verbessern. Der mit der Förderrichtlinie geregelte Bereich der Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV ist Teil dieses Sofortprogramms. Die Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministerium vom 19. November 2018 wurde am 30. November 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind:

  • Gebietskörperschaften, die in Anhang II der FRL genannt sind
  • Verkehrsverbünde
  • Öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV in einer der in Anhang II der FRL genannten Kommunen erbringen
  • Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt

Die Anträge können seit dem 12. Februar 2019 über das Förderportal easy-Online gestellt werden. Quelle/Weitere Informationen: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, Pressemitteilung vom 12. Februar 2019

Link zum Antragsportal