Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hatte im Juni 2020 alle Kommunen in Bayern aufgerufen, sich für das neue Modellvorhaben "Klimagerechter Städtebau"zu bewerben (Projektaufruf für Kommunen). Ein Auswahlgremium unter Beteiligung von Städte- und Gemeindetag hat nun acht Städte und Gemeinden ausgewählt. Die Modellkommunen sollen bei der Erarbeitung von Stadtklimakonzepten unterstützt und die Ergebnisse allen bayerischen Kommunen als übertragbare Lösungsansätze zur Verfügung gestellt werden.
"Mit unserem Modellvorhaben ´Klimagerechter Städtebau´ wollen wir Impulse für eine nachhaltige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden setzen", sagte Bauministerin Kerstin Schreyer nach der Sitzung des Auswahlgremiums am 12. November 2020. "Unsere gebaute Umwelt und ausgeglichene klimatische Verhältnisse haben enormen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen. Deshalb müssen wir auf kommunaler Ebene Strategien entwickeln und Strukturen schaffen, die eine Anpassung an den Klimawandel und seine lokalen Folgen ermöglichen", so Schreyer weiter.
Bis zum 31. August waren zahlreiche Bewerbungen aus allen Regierungsbezirken beim Bauministerium eingegangen. Sowohl größere Städte als auch Gemeinden im ländlichen Raum hatten sich mit unterschiedlichen Projektideen beworben. Das Auswahlgremium hat daraus nun folgende Teilnehmer ausgewählt:
Individuelle Ansätze und nachhaltige Konzepte
In den nächsten Monaten werden die Modellkommunen Stadtklimakonzepte für ihr jeweiliges Gemeindegebiet und ausgewählte Quartiere erarbeiten. Dabei werden sie vom Bauministerium fachlich beraten und finanziell unterstützt. Ziel ist es, ein städtebauliches Planungsinstrument zu erproben, dass die Kommunen bei Entscheidungsprozessen der zukünftigen Stadtentwicklung unterstützt. In einem ersten Planungsschritt sollen klimarelevante Räume identifiziert und bewertet werden. Darauf aufbauend sollen in einem zweiten Schritt städtebauliche Anpassungsmaßnahmen und Umsetzungsstrategien entwickelt werden. Die Lösungsansätze sollen beispielgebend und übertragbar für andere bayerische Kommunen sein. Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Pressemitteilung vom 12. November 2020