Neu gegründete Wohnungsgenossenschaften in Baden-Württemberg, die sozial gebundenen Wohnraum schaffen, können ab sofort eine unterstützende Gewährung von Landesbürgschaften beantragen, sofern es noch an ausreichendem Eigenkapital fehlt.
Diese Erweiterung der Fördermöglichkeit komme betroffenen, im sozialen Wohnungsbau engagierten Genossenschaften und letztendlich auch Sozialmietern zugute, so das Wirtschaftsministerium. Nach einer entsprechenden Initiative des Ministeriums konnte sie jetzt per Erlass in das laufende Förderprogramm Wohnungsbau BW 2019 integriert werden. Nach Ansicht des Ministeriums kann die Bürgschaft die Risiken der Förderbank abfedern, die aus einer ansonsten mangelnden Absicherung von Förderkrediten resultieren.
Die Landesbürgschaften sind Teil des Arbeitsprogramms zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Einen Baustein bildet darin das genossenschaftliche Wohnen. "Die Bürgschaftsübernahme beruht auf dem Prinzip des Gebens und Nehmens. Sie greift nur dann ein, wenn sozial gebundener Mietwohnraum entsteht, der damit der Gesellschaft wieder zugutekommt", erklärte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 14. Juni 2019