Der Rückgang der Zuwanderung nach Deutschland im Frühjahr 2016 hat den Schwerpunkt der öffentlichen und politischen Debatte auf die Ausgestaltung der erforderlichen Integrationsmaßnahmen und nicht zuletzt des Integrationsgesetzes 2016 verschoben. Der Entwurf wurde am 25. Mai vom Kabinett in der "Meseberger Erklärung" beschlossen und soll vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Einer der Eckpunkte des Gesetzentwurfes ist die sogenannte Wohnsitzauflage im Rahmen der Modifizierung des Aufenthaltsgesetzes für anerkannte, aber weiterhin auf Sozialleistungen angewiesene Asylbewerber. Es geht dabei primär um die Zuweisung des Wohnortes für die genannte Gruppe.