Am 3. Mai 2023 wurden die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) (vom 13. April 2023, Az. 31-4731.1-2-12) im bayerischen Ministerialblatt bekanntgegeben.
Gegenstände der Förderung sind:
- das Schaffen von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden nach Art. 3 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BayWoFG
- der Erwerb von neugeschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung (Ersterwerb) im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF),
- die Erweiterung von Gebäuden mit nachhaltiger Verbesserung des Wohnungsbestands im Förderbaustein "drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern",
- die Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen an bestehendem gefördertem Mietwohnraum,
- Modernisierungsmaßnahmen nach Art. 3 Abs. 3 BayWoFG im Bestand von Mietwohnraum und Eigenwohnraum zur Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung im Sinn des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und
- das Schaffen von Eigenwohnraum in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) und Eigentumswohnungen durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden nach Art. 3 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 BayWoFG und dessen Erwerb.
Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Ministerialblatt 2023, Nr. 206 vom 03. Mai 2023