Eine verbindliche Beteiligung der Kommunen an den Erlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen fördert die Akzeptanz vor Ort und kann den Ausbau Erneuerbarer Energien beschleunigen helfen. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, die im Auftrag des sächsischen Energieministeriums unterschiedliche Varianten einer möglichen Landesregelung zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen geprüft haben.
Demnach führt die Verpflichtung, wie sie etwa in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bereits geregelt ist, merkbar zu einer Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen. Chancen einer verpflichtenden Landesregelung ergeben sich laut Gutachten aus einer garantierten finanziellen Wertschöpfung für Standort- und Anrainergemeinden und einer daraus zu erwartenden signifikanten Erhöhung der Akzeptanz. Dadurch könnten im Ergebnis auch Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Schlussfolgerungen des Gutachtens
Werden auch in anderen Bundesländern Landesregelungen eingeführt, sind keine Standortnachteile durch verpflichtende Landesgesetzgebungen zu erwarten. Führen ansonsten Bundesländer eine verpflichtende Beteiligung ein, könnten hingegen Standortnachteile für den Freistaat Sachsen entstehen. Wenn Sachsen keine verpflichtende Landesregelung einführt und sich zugleich andere Bundesländer für verpflichtende Landesregelungen entscheiden, kann das die Akzeptanz vor Ort in Sachsen schmälern. Ein Warten auf eine bundesweit verpflichtende Lösung könnte wertvolle Zeit kosten, die Ausbau- und Flächenziele fristgerecht zu erreichen.
Energie- und Klimaschutzminister Günther befürwortet eine verbindliche Regelung auf Landesebene: "Städte und Gemeinden in Sachsen sollen stärker von der Energiewende profitieren. Ich möchte eine verbindliche Beteiligung von Kommunen an den Erlösen von Windenergieanlagen und Solarparks. Das Bundesgesetz sieht derzeit eine freiwillige Beteiligung vor. Das ist gut. Aber verbindlich ist viel besser. Ich fände es eine gute und einfache Lösung, wenn die Kommunen mit 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde beteiligt werden. Pro Jahr und Windrad kommen so zwischen 20.000 und 40.000 Euro in die Gemeindekasse. Eine verbindliche finanzielle Beteiligung soll den Kommunen vollumfänglich für ihre freiwilligen Aufgaben zur Verfügung stehen. Dreht sich das Windrad oder scheint die Sonne, kommt Geld rein für die neuen Fenster in der Kita, für die Freiwillige Feuerwehr, für das Vereinsleben im Ort. Klar ist: Wir brauchen eine Regelung, die für die Gemeinden, aber auch für die Projektierer einfach anzuwenden ist. Ich strebe eine verbindliche Regelung auf Landesebene an, setze mich aber gleichzeitig für eine bundeseinheitliche Regelung ein."
Regelungen in anderen Bundesländern
In Mecklenburg-Vorpommern existiert seit 2016 eine Landesregelung zur Beteiligung an den Erlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen, in Brandenburg seit 2019. Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben angekündigt, eigene verpflichtende Landesregelungen voranzutreiben.
Umsetzung von Flächenausweisungen für Windenergie
Bis 2027 sind die Bundesländer verpflichtet, 1,4 Prozent ihrer Fläche für Windenergie auszuweisen, bis 2032 sollen es zwei Prozent sein. In Sachsen wird diese Umsetzungsfrist um fünf Jahre nach vorne gezogen – die Regionalen Planungsverbände sind verpflichtet, bereits bis Ende 2027 zwei Prozent der Fläche der jeweiligen Planungsregion als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen. Aktuell sind es in Sachsen 0,2 Prozent. Für einen beschleunigten Ausbau hat Sachsen im Dezember 2022 zudem eine Flexibilisierungsoption beschlossen, die es Kommunen erleichtert, außerhalb der abschließenden regionalplanerischen Gebietsfestlegung Flächen für Windenergieprojekte zu initiieren.
Das Gutachten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg steht zum Download bereit auf der Seite: https://www.energie.sachsen.de/akzeptanz-und-beteiligungsmanagement-4493.html
Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Pressemitteilung vom 8. Juni 2023