Windenergieausbau: Neue Regelung für Ersatzzahlung beim Bau von Windrädern in Bayern

März 2025

Das Bayerische Wirtschafts- und das Umweltministerium hat eine neue Regelung bezüglich der Ersatzzahlung für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beim Bau von Windrädern geschaffen. In Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ist diese Zahlung auf 25 Prozent reduziert. Diese Gebiete werden von der Regionalplanung festgelegt und eignen sich besonders gut als Standorte für Windräder. Planer erhalten so einen Anreiz, genau in diesen Gebieten ihre Windenergieprojekte umzusetzen. Da jedoch die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete noch nicht überall endgültig festgelegt seien, könnten sich Bauvorhaben für Windräder verzögern und ungerechtfertigte Kosten entstehen, so das Ministerium.

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger erklärt: "Wir sind uns bewusst, dass einige Planer auf die Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete warten, um nicht die hohen Ersatzzahlung leisten zu müssen. Diese Unsicherheit verzögert die Bauvorhaben. Um damit nicht unseren Ausbauschub bei Windenergie zu schwächen, haben wir eine Lösung geschaffen. Im Entwurf des Regionalplans sind bereits Gebiete vorgesehen, die sich für Windkraft besonders eignen. Projekte, die jetzt in diesen vorgesehenen Gebieten geplant werden, können schon heute von den reduzierten Ersatzzahlungen profitieren."

Die neue Regelung sieht vor, dass zunächst die volle Ersatzzahlung angesetzt wird. Vor Baubeginn sind davon 25 Prozent zu zahlen. Die restlichen 75 Prozent werden erst nach drei Jahren fällig – aber nur, wenn das Gebiet bis dahin nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet ausgewiesen wurde. Falls doch, entfällt die Zahlungspflicht und es bleibt bei den 25 Prozent. Aiwanger: "Alle, die Windenergieprojekte bauen wollen, können sofort loslegen. Mit der Übergangsregel verbessern wir die Planungssicherheit und schieben den Ausbau der Windenergie weiter an."

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber ergänzt: „Die neue Regelung schafft einen pragmatischen Ausgleich von Naturschutz und beschleunigtem Ausbau der Windenergie. Bestehende Spielräume für Verfahrensbeschleunigungen und Erleichterungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien schöpfen wir damit konsequent aus.“

Die Regelung kann auf der Themenplattform Windenergie im Energie-Atlas Bayern nachgelesen werden. Der Energie-Atlas Bayern wird im Auftrag des bayerischen Wirtschaftsministeriums vom Ökoenergie-Institut Bayern am Bayerischen Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt.

Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Pressemitteilung vom 6. März 2025

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