Seit 1971 fördert der Bund Stadtentwicklungsprojekte im Rahmen der Städtebauförderung. Sie ist ein Beispiel vertikaler Politikverflechtung, denn Bund, Länder und Kommunen tragen die Aufgabe gemeinsam mit dem übergeordneten Ziel, die Funktionsfähigkeit der Städte zu erhalten und soziale Missstände zu vermeiden. Aus dem gesellschaftlichen Wandel resultieren vielerorts städtebauliche Anpassungsbedarfe, die in manchen Fällen die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune übersteigen. Hier setzt die Städtebauförderung ein. Ziel des BBSR-Projektes war es, den zukünftigen städtebaulichen Investitions- und Förderbedarf für die Jahre 2020 bis 2030 zu ermitteln, um eine Planungsgrundlage für die zukünftige finanzielle Ausgestaltung der Städtebauförderung zu erhalten. Die Bedarfsabschätzung sollte einerseits die Programme der Städtebauförderung einbeziehen anderseits auch den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“. Wesentliche Grundlage für die Abschätzung des zukünftigen städtebaulichen Investitions- und Förderbedarfs waren eine Länder- und eine Kommunalbefragung. Die Ergebnisse der Studie belegen den anhaltend hohen Bedarf an Städtebauförderungsmitteln. Da die Befragung vor der Corona-Pandemie durchgeführt wurde, sind mögliche Effekte der Corona-Pandemie für den städtebaulichen Investitions- und Förderbedarf nicht abgebildet. Die Studie kann kostenlos auf der Internetseite des Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung abgerufen werden.