Das Bundeskartellamt hat im März 2021 den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen. Mitteilende Behörden und öffentliche Auftraggeber können sich nun registrieren.
Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Auftraggeber, die bislang weitgehend auf die Angaben der Unternehmen selbst angewiesen sind, können künftig durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister objektiv das Vorliegen von Ausschlussgründen prüfen. Das Wettbewerbsregister trägt damit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bei und stärkt die Compliance bei Unternehmen.
Das Bundeskartellamt hatte nach Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes im Juli 2017 einen Aufbaustab eingerichtet, um die Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters vorzubereiten. Der Betrieb des Wettbewerbsregisters ist ein komplexes Projekt mit Schnittstellen zu sehr vielen verschiedenen Stellen. Der Aufbau ist eingebettet in die IT-Konsolidierung des Bundes und findet in einer Zeit des digitalen Umbruchs der Verwaltung in Deutschland statt.
Rund 30.000 Auftraggeber auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen sollen voll elektronisch Abfragen bei der Registerbehörde zu dem Bieter stellen können, der in dem jeweiligen Vergabeverfahren nach Wertung der Angebote für die Erteilung des Zuschlags vorgesehen ist.
Staatsanwaltschaften und weitere Behörden übermitteln elektronisch Mitteilungen über relevante Verstöße.
Wesentlicher Baustein des Registersystems ist die E-Akte Bund und deren Anbindung an das Registersystem. Das IT-System Wettbewerbsregister ist das erste Fachverfahren im Bund, das an die E-Akte Bund angeschlossen wird. Mit der Registrierung nimmt das Wettbewerbsregister seinen Betrieb auf.
Die mitteilenden Behörden sind nach der erfolgreichen Registrierung bereit für die Nutzung des Web-Portals zur elektronischen Übermittlung von Mitteilungen. Die Staatsanwaltschaften nutzen zur Mitteilung eine eigens eingerichtete elektronische Schnittstelle. Dabei nutzt das Bundeskartellamt die Kommunikationsinfrastruktur des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) sowie den Standard XJustiz.
Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) ist am 29. Juli 2017 in Kraft getreten und durch die 10. GWB-Novelle, in Kraft getreten am 19. Januar 2021, geändert worden (weitere Informationen, auch Links zu den Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes).
Weitere Informationen zur Registrierung:
Registrieren können sich nur solche Behörden, die nach dem WRegG mitteilungspflichtig sind bzw. öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, die nach dem WRegG abfrageverpflichtet bzw. -berechtigt sind. Für die Registrierung der Auftraggeber wird sich das Bundeskartellamt nach und nach an verschiedene Gruppen wenden, damit die Anträge möglich zeitnah gebündelt bearbeitet werden können. Einzelheiten werden auf der Internetseite des Bundeskartellamts mitgeteilt.
Für die Registrierung der mitteilenden Behörden und Auftraggeber sind die Formulare zu nutzen, die auf der Internetseite des Bundeskartellamts bereitstehen. Dort finden sich auch erklärende Leitfäden zur Registrierung und Nutzerverwaltung.
Die Mitteilungs- und Abfragepflichten sind derzeit noch nicht anwendbar. Das BMWi wird den Zeitpunkt, zu dem die Mitteilungspflicht für mitteilende Behörden und eine Abfragemöglichkeit für öffentliche Auftraggeber anwendbar sein wird, im Bundesanzeiger veröffentlichen. Sechs Monate danach wird die Pflicht zur Abfrage für öffentliche Auftraggeber anwendbar. Quelle/Weitere Informationen: Bundeskartellamt, Pressemitteilung vom 25. März 2021