Am 1. Dezember 2020 treten zahlreiche neue Regelungen im Wohnungseigentumsrecht in Kraft, nachdem das Reformgesetz am 22. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I 2020, S. 2187).
Der Bundesrat hatte am 9. Oktober 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gebilligt (BR-Beschluss), die der Bundestag Anfang September (BT Gesetzesbeschluss vom 18.09.2020, PDF) verabschiedet hatte. Damit gab er auch grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt überwiegend zum übernächsten Monatsbeginn in Kraft. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 9. Oktober 2020
Die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist am 27. Mai 2020 Thema einer öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz gewesen. Dazu lagen der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)" (BT Drs. 19/18791) und ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten" (BT Drs. 19/18955) vor.
Von mehreren Sachverständigen kam eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen und zum Teil auch heftige Kritik am Regierungsentwurf. Andere machten geltend, auch die Eigentümer und der Verbraucherschutz würden durch das Gesetz gestärkt. Die Abgeordneten wollten von den neun eingeladenen Experten unter anderem wissen, wie sie die vorgesehenen weitreichenden Befugnisse der Verwalter und die Modernisierungsmaßnahmen bewerten und wie ein Sachkundenachweis zu einer besseren Kontrolle der Verwalter durch die Eigentümer beitragen könnte. Von der SPD-Fraktion hieß es anschließend, die Kritik, dass die Befugnisse der Hausverwalter zu weit gefasst seien, würden im parlamentarischen Verfahren intensiv geprüft werden. Angestrebt werde eine WEG-Reform für die Wohnungseigentümer, nicht gegen sie. Quelle/Weitere Informationen zu den einzelnen Stellungnahmen: hib Nr. 556 vom 28. Mai 2020
Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG, BT Drs. 19/18791) und die Gegenäußerung dazu ist Gegenstand einer Unterrichtung der Bundesregierung (BT Drs. 19/19369). Danach beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Mai, Verbesserungen bei der Errichtung der Ladeinfrastruktur und eine Reihe weiterer Änderungen vorzuschlagen. Zur Ladeinfrastruktur verweist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung auf den Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG), der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinde. Einigen Vorschlägen stimmt die Bundesregierung nicht zu, weiteren wird teilweise zugestimmt. Quelle: hib Nr. 528 vom 25. Mai 2020
Der Bundestag hat am 6. Mai 2020 nach halbstündiger Aussprache den Regierungsentwurf eines Gesetzes "zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften" (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG, BT Drs. 19/18791) zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion "Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten" (BT Drs. 19/18955) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. In ihrem Antrag "Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten" verlangt die Bundestagsfraktion der FDP von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorzulegen, der sich an den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe orientiere. Diese hätte die Bruchstellen des Wohnungseigentumsrechts offengelegt. Der darauf fußende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz habe jedoch gezeigt, dass die Bundesregierung bei der Reform das Fundament des Wohnungseigentumsrechts zu untergraben versuche. Das Wohnungseigentumsrecht benötige und verdiene eine Reform, um die mittlerweile unüberschaubar gewordene Kasuistik der in Jahrzehnten gewachsenen Rechtsprechung zu ordnen und auf eine festere Basis zu stellen. Im Einzelnen geht es um die Bestellung und die Befugnisse des Verwalters, die Beschlussfindung und die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung sowie die verbindliche Nutzung einer digitalen Plattform für die jeweilige Wohnungseigentümergemeinschaft. Quellen: Online-Dienste des Deutschen Bundestages, 6. Mai 2020/hib vom 7. Mai 2020
Die Bundesregierung hat am 23. März 2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes beschlossen.
Mit dem Gesetzesentwurf wird das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 in wesentlichen Teilen modernisiert. Der Gesetzentwurf enthält Vorschläge zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen. Denn der bauliche Zustand von Wohnungseigentumsanlagen bleibt vielfach hinter dem Zustand vergleichbarer Anlagen zurück, da bauliche Veränderungen zum Beispiel zum energetischen oder barrierereduzierenden Umbau derzeit nicht oder nur erschwert möglich sind. Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.
So soll der interessierte Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierereduzierende Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten gestattet werden. Auch Mieter sollen einen Anspruch darauf haben, dass der Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierereduzierenden Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes auf ihre Kosten gestattet.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung, für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften. Indem Vorschriften klarer gefasst werden, soll der Gesetzentwurf schließlich einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit leisten. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 23. März 2020
Auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2018 hatten die Justizministerinnen und Justizminister der Länder beschlossen, eine länderoffene Arbeitsgruppe zur Reform des WEG einzurichten. Die Leitung der Arbeitsgruppe erfolgte gemeinsam durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz.
Die Arbeitsgruppe hat den Reformbedarf des WEG geprüft, insbesondere durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen der bestehende Sanierungsstau bei Wohnungseigentumsanlagen beseitigt werden kann. Ziel ist unter anderem die leichtere Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen. Besonderes Augenmerk legte die Arbeitsgruppe auf die Förderung der Elektromobilität und die Barrierefreiheit des Wohnens. Außerdem wurde geprüft, wie eine effizientere Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erreicht werden kann.
Zu dem am 27. August 2019 vorgestellten Abschlussbericht der Arbeitsgruppe erklärte Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: "Wohnungseigentum muss zukunftsfest und praktikabel sein. Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen." Um die Handlungsfähigkeit von Eigentümerversammlungen zu verbessern, sei zudem geplant, die Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit zu senken und die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Teilnahme zu nutzen. Auf Grundlage des Abschlussberichts soll bis Ende 2019 ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 27. August 2019