Weg frei für Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Dezember 2020

Der Wirtschaftsausschuss des deutschen Bundestages hat den Weg frei gemacht für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In einer Sitzung am 15. Dezember 2020 stimmten die Abgeordneten für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT Drs. 19/23482) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die der Opposition. Dazu beschlossen sie einen Entschließungsantrag ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. In diesem Antrag sind Punkte enthalten, die Anfang nächsten Jahres geklärt werden sollen – etwa der weitere Ausbaupfad für erneuerbare Energien.

Zuvor hatten Abgeordnete von CDU/CSU und SPD wesentliche Änderungen an der Ursprungsversion des Gesetzes herausgestellt, die etwa dem Ausbau von Solarenergie und der besseren Akzeptanz von Windenergieprojekten dienen sollen. Mit einer Beteiligung von Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet würden solche Projekte mehr Zustimmung finden, sagte ein CDU/CSU-Abgeordneter. Ein Vertreter der SPD-Fraktion ergänzte, auch angrenzende Gemeinden könnten nun an den Erlösen aus der betreffenden Anlage beteiligt werden.

Übergreifend kritisierten die Oppositionsfraktionen das Vorgehen, entscheidende Änderungen und den Entschließungsantrag erst kurz vor der Sitzung am Abend erhalten zu haben. Der Ausschuss fühle sich nicht ernst genommen, und schließlich sei die Notwendigkeit der anstehenden Novelle seit Monaten bekannt gewesen.

Der Gesetzentwurf, der zahlreiche Änderungen bei Fördergrenzen, Ausbaumengen und Neuregelungen auch für Energieträger wie Biomasse und Geothermie sowie Passagen zur Kraft-Wärme-Kopplung enthält, soll noch in der 51. Kalenderwoche Bundestag und Bundesrat passieren. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 16. Dezember 2020


November 2020

Bundesrat fordert Änderungen an der EEG-Novelle

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 umfassend zum Entwurf der Bundesregierung für ein geändertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Stellung genommen.

Ziel der Treibhausneutralität
Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf das Ziel der Treibhausgasneutralität von Erzeugung und Verbrauch des gesamten Stroms in Deutschland bereits vor dem Jahr 2050 angestrebt wird.

Weitere Maßnahmen erforderlich
Aus Sicht des Bundesrates reichen die Ausbaupfade jedoch nicht aus, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tatsächlich zu erreichen, weil der zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch zu niedrig angesetzt ist.

Steigerung bei Windenergie und Photovoltaik
Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Anpassung der Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energieträger vorzulegen, damit das 65-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 planungssicher erreicht wird. Die Länderkammer hält dazu eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik für erforderlich.

Aus Sicht des Bundesrates hat die Stromerzeugung von privaten Haushalten für den weiteren Ausbau besondere Bedeutung, zumal sie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine direkte Beteiligung an der Energiewende ermöglicht und die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien erhöht. Er fordert daher Entlastungen mit Blick auf die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme.

Zubau von Offshore-Windparks beschleunigen
Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf enthaltene neue Ausbau-Perspektive für Offshore-Windenergie, mahnt aber zusätzliche Maßnahmen an, damit der Zubau von Offshore Windparks schon ab 2025 wieder an Fahrt gewinnt und nicht erst ab 2029.

Was die Bundesregierung plant
Nach den Regierungsplänen sollen Kommunen künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom sowie der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. Die Förderkosten für Erneuerbare Energien sollen sich durch verschiedene Einzelmaßnahmen reduzieren.

Die EEG-Novelle will ein neues Ausschreibungssegment für große Photovoltaik-Dachanlagen schaffen und Innovationsausschreibungen aufstocken. Andererseits soll sie die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie sichern, die durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen erhält. Um Erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, sind verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen geplant.

Nächste Schritte
Die Stellungnahme des Bundesrates und die eventuelle Gegenäußerung der Bundesregierung werden dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat bereits am 30. Oktober 2020 mit der Beratung in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz. Die Bundesregierung will erreichen, dass es zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 6. November 2020


Oktober 2020

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur EEG-Novelle vor

Die Bundesregierung hat eine durchgreifende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Der Entwurf (BT Drs. 19/23482) soll das EEG 2017 ersetzen und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Darin hält die Bundesregierung das Ziel fest, dass der gesamte Strom in Deutschland vor 2050 treibhausgasneutral sein soll, und zwar sowohl der erzeugte als auch der verbrauchte Strom. Das EEG will zudem die Weichen stellen für das Klimaschutzprogramm 2030; unter anderem wird festgelegt, in welchem Umfang einzelne Technologien zum 65-Prozent-Ziel beitragen sollen (Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030). Dabei geht es um Ausschreibungsmengen und mehr Flächen für Wind- und Solarenergieerzeugung.

Darüber hinaus enthält das Gesetz Einzelmaßnahmen, mit denen die Förderkosten für erneuerbare Energien gesenkt werden sollen. Zur Akzeptanz in der Bevölkerung sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, wie Windanlagenbetreiber Kommunen an den Erträgen beteiligen können. Im Bereich Solarenergie soll das Mieterstrom-Modell attraktiver gemacht werden. Schließlich enthält das Gesetz Szenarien, mit denen der schrittweise Weg aus der Förderung geebnet werden soll. Für Betreiber älterer Windenergieanlagen, die Schwierigkeiten mit der Direktvermarktung bekommen könnten, sieht der Entwurf Übergangsregelungen vor.

In Summe sei mit keiner spürbaren Änderung bei der Höhe der EEG-Umlage zu rechnen, erklärt die Bundesregierung weiter. Auch die Auswirkungen auf das Preisniveau dürften nicht spürbar sein. Heute im Bundestag (hib 1114/2020) vom 20. Oktober 2020