Vierter Aufruf zur "Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" veröffentlicht – Ab sofort online Anträge stellen!

August 2019

Mit der veröffentlichten "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" und den dazugehörigen Aufrufen soll ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, so dass die Nutzer von E-Fahrzeugen überall in Deutschland schnell und unkompliziert nachladen können. Hierfür werden bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt.

Die Förderrichtlinie und die jeweiligen Aufrufe dienen in erster Linie der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur. Daneben soll aber auch der weitere Ausbau der Normalladeinfrastruktur unterstützt werden, um die Kundenbedürfnisse (z. B. Nachladen bei Warenhaus-, Restaurant-, Kinobesuchen etc.) je nach Park- und Fahrverhalten abzudecken.

Antragstellungen sind über das Förderportal des Bundes "easy-Online" ab dem 19. August 2019 möglich. Das Programm wird von der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen BAV in Aurich verwaltet und betreut.

Vierter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (PDF, 781KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Quelle/Weitere Informationen: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen BAV, 19. August 2019