vhw e. V. zum Referentenentwurf BauGB-Novelle

August 2024

Der vhw hat im Rahmen der Verbändebeteiligung zur vorgeschlagenen Novellierung des Baugesetzbuchs Stellung genommen. Er unterstützt die angedachten Gesetzesanpassungen grundsätzlich. Gleichzeitig thematisiert er weiteren Reformbedarf, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Die vollständige Stellungnahme ist unter "vhw debatte" verortet.

Mit der geplanten Novellierung des Baugesetzbuchs sollen die Grundlage für Vereinfachungen und Erleichterungen in der Bauleitplanung zugunsten des Wohnungsbaus geschaffen, der geförderte Wohnungsbau gestärkt und zugleich Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Städtebaurecht betont werden.

  • Um die knappen Verwaltungskapazitäten effizient einzusetzen, sollten systematisch Erleichterungen und Flexibilisierungen für Bauvorhaben im überplanten Bereich und im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) möglich werden. Dies betrifft vor allem kleinere Vorhaben, bei denen der Aufwand umfassender Planungsverfahren nicht angemessen scheint.
  • Die vorliegende BauGB-Novelle ist von einer Zielkonkurrenz gekennzeichnet, die befürchten lässt, dass sich die Aspekte zur Erleichterung des Wohnungsbaus mit den zusätzlichen Anfor-derungen an die Bauvorhaben gewissermaßen „aufheben“. Um das Dilemma aufzulösen, könnten die sachlichen Anforderungen einer integrierten Stadtentwicklung, wie z. B. KiTa-Versorgung, Stellplatzangebot oder sozialer Wohnungsbau, vermehrt in größeren räumlichen Zusammenhängen geregelt werden (Quartier, Stadtteil, Gesamtstadt). Die konkreten Bauvorhaben würden dadurch von den entsprechenden Verfahrens- und Finanzierungslasten befreit.
  • Die Kommunen sollten in die Lage versetzt werden, eine beabsichtigte städtebauliche Entwicklung mit leistbarem Aufwand sowie in einem angemessenen Zeitraum verlässlich einleiten zu können. Hierzu bedarf es einer systematischen Stärkung der Grundstücksmobilisierung, damit die Kommunen weniger abhängig von nicht kooperationsbereiten Eigentümern sind. Die Innenentwicklung sollte dabei als Gemeinwohlbelang herangezogen werden können, um den Einsatz entsprechender Rechtsinstrumente zu rechtfertigen. Auch eine erleichterte und verbreiterte Anwendbarkeit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist angeraten.

Dem vhw ist bewusst, dass die skizzierten Überlegungen umfangreiche Debatten erfordern und im Detail sehr komplex sind. Es wird angeregt, die Diskussion möglichst zeitnah und mit den passenden Formaten fortzusetzen.

Pressemitteilung