Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes für Reutlingen wegen langjähriger Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) stattgegeben (Beschluss vom 19.03.2019, Az.: 10 S 1977/18).
Dem Urteil liegt die Auffassung des 10. Senats zugrunde, die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen reichten ausgehend vom maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats prognostisch nicht aus, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter ohne Berücksichtigung von Fahrverboten schnellstmöglich einzuhalten.
Gegen das Urteil ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich. Diese hat der VGH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (10 S 1977/18). Quelle/Weitere Informationen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 19. März 2019