VG Berlin: Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenem Grundstück

Oktober 2013

Die Verpflichtung von Anliegern zum Winterdienst erstreckt sich nur auf den Gehweg vor dem eigenen Grundstück. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (AZ: VG 1 K 366.11). Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 38/2013 vom 10. Oktober 2013