Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Ehepaar keinen Anspruch darauf hat, nach dem Tod ohne Sarg in einem Leintuch auf dem Friedhof bestattet zu werden. Die Kläger gehören der Evangelischen Landeskirche in Baden bzw. dem Zentralrat orientalischer Christen in Deutschland an. Sie hatten sich auf eine Erdbestattung in einem Leintuch als urchristlicher Ritus berufen, der sich nach Auffassung des Ehepaares direkt aus der Bibel ableitet. Im Mittelalter sei eine sarglose Bestattung demgegenüber noch üblich gewesen und werde bis in die Gegenwart bei Kartäusern und Trappisten praktiziert. Sie gehöre zum gemeinsamen Kern der drei Religionen Judentum, Christentum und Islam. Die örtliche evangelische Kirchengemeinde unterstütze ihr Anliegen. Die Gemeinde Angelbachtal lehnte den Antrag der Kläger, ihnen vor diesem Hintergrund eine Leintuchbestattung zu genehmigen, ab. Das Bestattungsgesetz erlaube in ihrem Fall keine Leintuchbestattung. Den von den Klägern hiergegen erhobenen Widerspruch wies das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit Widerspruchsbescheid vom 16.07.2018 zurück. Das VG Karlsruhe hat die Feststellungsklage der Kläger abgewiesen. Weitere Informationen/Quellen: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Pressemitteilung vom 2. Januar 2020 / juris Mitteilung vom 2. Januar 2020