Die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Höhe von 750 Millionen Euro soll um ein Jahr verlängert werden. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (BT Drs. 20/190) zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes sieht vor, die Laufzeit über den 31. Dezember 2021 bis Ende 2022 zu verlängern. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen und Ausstattungsinvestitionen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen verzögere sich die Umsetzung der Maßnahmen des Investitionsprogramms, heißt es in der Gesetzesvorlage. Ein Abschluss der Maßnahmen innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums bis Ende 2021 sei deshalb vielfach nicht möglich.
Mit der Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes hatte der Bundestag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt, der ab August 2026 stufenweise umgesetzt werden soll. Ende 2020 ist außerdem das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten, über das der Bund den Ländern und Kommunen zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Quelle: hib vom 7. Dezember 2021
Die Länder fordern mehr Zeit, um die Mittel zum Ausbau der Infrastruktur für die Ganztagsbetreuung abzurufen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bringt der Bundesrat auf Initiative von 13 Ländern beim Deutschen Bundestag ein. Dies hat das Plenum am 26.November 2021 einstimmig beschlossen (Beschluss, BR Drs. 808/21).
Mittel des Bundes
Der Bund hat den Ländern 750 Millionen Euro als sogenannte Beschleunigungsmittel für den Ganztagsinfrastrukturausbau zur Verfügung gestellt. Die Einzelheiten sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.
Frist bis Ende 2021
In der Vereinbarung ist die Frist zum Mittelabfluss auf den 31. Dezember 2021 festgelegt. Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf zur Anpassung der Ganztagsfinanzierung sieht nun eine Verlängerung um ein Jahr bis Ende 2022 vor.
Grund: Pandemie führt zu Verzögerungen
Insbesondere die angespannte Marktlage im Bausektor aufgrund der weltweit anziehenden Konjunktur nach dem Höhepunkt der COVID-19-Pandemie führe zu erheblichen Verzögerungen bei der Durchführung von Bauprojekten, warnt die Länderkammer. Es sei den Ländern deshalb nicht möglich, die Mittel innerhalb der Frist abzurufen und an die Schulträger weiterzugeben.
Kosten würden kommunale Schulträger überfordern
Kommunale Schulträger, die im Vertrauen auf den Erhalt der Mittel bereits Aufträge erteilt haben, müssten im Falle eines Widerrufs von Förderbescheiden aufgrund nicht fristgerechten Mittelabrufs die entstehenden Kosten selbst tragen. Dies übersteige die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Träger.
Über die Bundesregierung in den Bundestag
Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 26. November 2021