Verlängerung der Auftragswerteverordnung in Sachsen-Anhalt

Januar 2025

In Sachsen-Anhalt ist die bis zum 31. Dezember 2024 befristete Anhebung der Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, in modifizierter Form verlängert worden.

Seit 1. Januar 2025 gelten folgende Wertgrenzen:
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

  • Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb und die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bis unter 100.000 Euro,
  • Direktaufträge bis 15.000 Euro

Vergabe von freiberuflichen Leistungen

  • Direktaufträge bis unter 80.000 Euro

Vergabe von Bauleistungen

  • Beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb bis unter 1.000.000 Euro
  • Freihändige Vergaben bis unter 150.000 Euro. Ab einem Auftragswert von 20.000 Euro sind mindestens drei Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern.
  • Direktaufträge bis 20.000 Euro

Quelle/Weitere Informationen: Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Ausgabe 2019 - (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom 6. Dezember 2024, GVBl. LSA 2024, 363

Vergabe- und Bauvertragsrecht

Veranstaltungsempfehlung

Termin
17.02.2025
Ort | Bundesland
Magdeburg | Sachsen-Anhalt
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | ST250801