Fazit der Evaluierung: Mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien durch die Vergaberechtsnovelle 2016 konnten die gesetzgeberischen Ziele zu großen Teilen erreicht werden. Die Novelle hat im Großen und Ganzen zu mehr Rechtssicherheit in der Vergabepraxis geführt. Die Komplexität des Vergaberechts wurde reduziert, Vereinfachungen und Effizienz sowie eine weitergehende Digitalisierung in den Vergabeverfahren wurden erreicht. Die Möglichkeiten, bei der Vergabe umweltbezogene, soziale und innovative Aspekte zu berücksichtigen, sind etabliert, die Beteiligung von KMU an öffentlichen Vergaben ebenso. Die Vergaberechtsnovelle hat jedoch weniger Entlastung im Erfüllungsaufwand ergeben, als ex ante geschätzt. Auch kann gesetzgeberischer Verbesserungsbedarf identifiziert werden im Hinblick auf Klarstellungen und Vereinfachungen, in Bezug auf weitere Digitalisierungsschritte, rechtssicheres Krisenvergaberecht, eine explizitere Verankerung der Mittelstandsberücksichtigung in den Normtexten, mehr Vereinheitlichung zwischen Bund und Ländern bei Unterschwellenvergaben sowie im Hinblick auf mehr Verbindlichkeit bei nachhaltiger
Beschaffung.
Entsprechend der Ziele der 2016er Vergaberechtsnovelle und der konkreten Evaluierungsaufträge in der Gesetzes- bzw. Verordnungsbegründung wurde dabei auf folgende Themenschwerpunkte eingegangen. Dabei ist stets zu beachten, dass die maßgeblichen EU-Vergaberichtlinien teils sehr konkrete Vorgaben machen, sodass der nationale Gesetzgeber nur einen eingeschränkten Ausgestaltungsspielraum hat.
- Bürokratieabbau, Vereinfachung der Struktur
- E-Vergabe/Digitalisierung
- Vergabestatistik (VgS)
- Effizientere, einfachere und flexiblere Vergabeverfahren
- Mittelstandsfreundlichkeit
- Strategische Beschaffung/Nachhaltigkeit
- Sonstiges: Korruptionsprävention (Wettbewerbsregister)
Quelle/Weitere Information: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz_Gesetze_Verordnungen