Der Vergabe-Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern steigt am 1. Oktober von bisher 10,07 Euro auf 10,35 Euro. Das beschloss die Landesregierung in ihrer Sitzung am 15. September. Öffentliche Aufträge von Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen demnach ab dem 1. Oktober nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten dafür mindestens 10,35 Euro pro Stunde zahlen.
"Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden", sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. "Deshalb haben wir zu Beginn der Wahlperiode einen Vergabe-Mindestlohn für öffentliche Aufträge als Untergrenze eingeführt. Wir wollen damit auch insgesamt ein Signal für höhere Löhne setzen. Mecklenburg-Vorpommern wird im Wettbewerb um gute Fachkräfte nur mithalten können, wenn auch die Löhne bei uns konkurrenzfähig sind."
Mit der Anhebung des Mindestlohnes werden die Vorgaben aus dem Vergabegesetz des Landes umgesetzt. Es gehe weiter darum, faire und funktionierende Bedingungen zu ermöglichen, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe. "Es besteht noch Nachholbedarf beim Aufbau unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um die Grundlagen für weitere Arbeitsplätze zu schaffen". Deshalb setze man – auch in Zeiten der Corona-Krise – auf die Stärkung von Industrie, Handel, Handwerk, Tourismus und Gesundheitswirtschaft. Auch die Vergabe öffentlicher Aufträge trage dazu bei, dass mehr Menschen das ganze Jahr in Arbeit seien, denn Aufträge sicherten Arbeitsplätze in der heimischen Wirtschaft.
Der Vergabe-Mindestlohn wurde Anfang 2018 in Mecklenburg-Vorpommern zunächst mit einer Höhe von 9,54 Euro eingeführt. Er wird jährlich zum 1. Oktober an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Die Erhöhung zum 1. Oktober ist die dritte seit Einführung des Vergabe-Mindestlohns. Quelle/Weitere Informationen: Die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Pressemitteilung Nr. 200/2020 vom 15. September 2020