Ab 8. April 2020 gelten in Niedersachsen höhere Wertgrenzen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann begründete die Änderung der Wertgrenzenverordnung: "Öffentliche Aufträge können die Liquidität von Unternehmen und damit Beschäftigung sichern. Das forcieren wir jetzt, indem wir die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge massiv erleichtern und beschleunigen, aber auch Vergabestellen in die Lage versetzen, derzeit besonders dringliche Leistungen so schnell wie möglich zu beschaffen. Wir werden die Auftragswertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben in historisch einmaliger Weise erhöhen."
Zunächst bis zum 30. September 2020 befristet, gilt für Auftragsvergaben:
Diese Maßnahme änderten nichts an dem Grundsatz, dass öffentliche Aufträge in wettbewerblichen Verfahren transparent und nichtdiskriminierend vergeben werden sollten, betonte Althusmann. Derzeit befände man sich jedoch in einer besonderen Situation. Daher würden zur Verfügung stehenden Spielräume umfänglich ausgenutzet. Er hätte jedoch das feste Vertrauen, dass sich sämtliche Vergabestellen der Besonderheit dieser Regelungen und ihrer Verantwortung bewusst seien und danke auch den Kammern und Verbänden für ihre trotz sehr kurzer Fristsetzung konstruktiven Beiträge, die diese Krisenregelung erst möglich gemacht hätten. Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Pressemitteilung vom 7. April 2020