Anfang 2020 hatte die Berliner Senatsverwaltung unter großer Öffentlichkeit die neue Musterausschreibung für die landesweit einheitliche Vergabe des subventionierten Schulmittagessens an Berliner Schulen gestartet. Mit der neuen Musterausschreibung sollten bundesweit wegweisende neue Standards gesetzt werden. Die Musterausschreibung war bereits im vergangenen Jahr in die Kritik geraten, weil der vom Senat bereits beschlossene, aber im Gesetz noch nicht verankerte Berliner Mindestlohn von 12,50 Euro in der Musterausschreibung nicht berücksichtigt worden war.
Jetzt hat die Vergabekammer Berlin (Beschluss vom 09.06.2021 – VK-B1-12/20) entschieden, dass die in der Musterausschreibung enthaltene Leistungsbeschreibung nicht vergaberechtskonform und damit rechtswidrig gewesen ist.
In mehreren Punkten bemängelt die Vergabekammer, dass die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und erschöpfend gewesen ist und damit vergaberechtliche Grundsätze verletzt. Insbesondere seien der Umfang der Sonderkostformen und Kaltverpflegung, die Zeiten der Essensausgabe, die Verpflegung in den Ferien und an Ausflugstagen sowie die Vorgaben zu den erlaubten Garmethoden nicht transparent und im Ergebnis für die Bieter nicht kalkulierbar gewesen. Zudem fehlte es an einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Dokumentation zur Ermittlung des vorgegebenen Festpreises pro Essensportion.
Quelle/Weitere Informationen: Vergabeblog.de vom 18/08/2021, Nr. 47715