Die Niedersächsische Landesregierung hat am 4. Februar 2020 einer Neufassung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) zugestimmt und diese zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Die Verordnung bündelt die sachlichen Zuständigkeiten nach dem Bundes- und Landesrecht in einem einheitlichen Normenwerk. Im Rahmen der Neufassung sollen neue Zuständigkeitsregelungen aufgenommen, einzelne Zuständigkeiten aufgehoben oder an den aktuellen Stand der Gesetzgebung angepasst werden.
So soll unter anderem die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlungen des Personenbeförderungsgesetzes (nach § 61 Abs. 1) auf die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte übertragen werden. Diese liegt bisher bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Darüber hinaus sollen bei Zuwiderhandlungen gegen Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes (nach § 33 Abs. 2 Nr. 14) zukünftig grundsätzlich nur noch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sein. Quelle/Weitere Informationen: Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung, Pressemitteilung vom 4. Februar 2020