Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwei Klagen gegen die Landesgrundsteuer abgewiesen und mit den hierzu ergangenen Urteilen vom 11. Juni 2024 entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz vom 4. November 2020 verfassungsgemäß ist (Az. 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23). Konkret ging es bei den Klagen um die Bewertung zweier Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform des Landes.Die Revision gegen die Urteile an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ändert sich nichts am bisherigen Verfahren. Die Kommunen werden in den nächsten Monaten die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festlegen. Auf Basis dieser Hebesätze wird dann die jeweilige Grundsteuer für das Jahr 2025 berechnet. Dann werden die Eigentümerinnen und Eigentümer ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten.
Quellen/Weitere Informationen: Finanzgericht Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 11. Juni 2024 /Ministerium der Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 12. Juni 2024