Um den geänderten Anforderungen der Europäischen Union an die Berichterstattung über Umweltthemen gerecht zu werden, soll das Umweltstatistikgesetz überarbeitet werden. DerEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (BT Drs. 19/28180) steht am 15. April auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und soll dann ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen werden.
Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich auf die Abfallstatistik, die Statistiken zur Wasserwirtschaft und die umweltökonomische Gesamtrechnung. Nötig sind die Anpassungen, weil seit der letzten Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Jahr 2017 neue Rechtsgrundlagen der EU in Kraft getreten sind, die von den Mitgliedsstaaten veränderte Datenlieferungen an die EU verlangen. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 9. April 2021