Am 15. Mai 2020 fand die 94. Umweltministerkonferenz statt. Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und der Senator des Bundes und der Länder haben Beschlüsse gefasst zu folgenden Themen: Klimafreundliche und nachhaltige Konjunkturprogramme zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, verbesserte Rahmenbedingungen für die Biologische Vielfalt, die Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz sowie eine verbesserte Akzeptanz beim Windenergieausbau.
Beschlüsse zur Windenergie
Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz ist die Umweltministerkonferenz der Auffassung, dass das Tempo der Energiewende deutlich erhöht werden muss. Gesetzgebungsverfahren des Bundes, die zur Erreichung eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 notwendig seien, müssten umgehend aufgenommen werden. Daher habe die Umweltministerkonferenz die vorgelegten Hinweise zu rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei der Zulassung von Windenergievorhaben beschlossen. Ziel sei es, mit diesen Auslegungshinweisen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung und Förderung von Windkraftanlagen zu verbessern. Bis 2023 werde durch den Bund gemeinsam mit den Ländern eine Evaluierung zu den rechtlichen und fachlichen Hinweisen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG durchgeführt und der Umweltministerkonferenz dazu berichtet werden.
Akzeptanz beim Windenergieausbau: Die Länder und der Bund orientieren sich an einem bundesweiten Flächenziel von mindestens zwei Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Bund und Länder einen Koordinierungsausschuss für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien einführen. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen, u. a. Ausschreibungsdesign, Planungs- und Genehmigungsrecht, seien dahingehend auf eine geeignete Ausgestaltung zu prüfen. Als ein wichtiger Beitrag zu mehr Akzeptanz vor Ort sollten zudem geeignete Instrumente für eine stärkere Beteiligung der betroffenen Standort- und Nachbar-Kommunen an der Wertschöpfung durch Windenergie eingeführt werden. Neben weiteren Faktoren könne ein höherer wirtschaftlicher Nutzen von Windenergieanlagen zu einer positiven Bewertung vor Ort führen.
Weiterführende Informationen: Vorläufiges Ergebnisprotokoll der 94. Umweltministerkonferenz: https://www.umweltministerkonferenz.de/Dokumente-UMK-Protokolle.html
Quelle/Weitere Informationen: Umweltministerkonferenz, Pressemitteilung vom 15. Mai 2020