Bayerns Städte und Gemeinden haben Mitte September durch die Ausweisung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt neue Werkzeuge für mehr Wohnraum erhalten. Grundlage ist Paragraph 201a des Baugesetzbuches. Ebenfalls auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes hat die Bayerische Staatsregierung am 27. September 2022 den Weg für die Einführung des sogenannten Umwandlungsverbotes freigemacht. Das Umwandlungsverbot nach § 250 Baugesetzbuch sieht die Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt vor. Ziel ist es, ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen zu erhalten.
Das Bauministerium ermittelt derzeit mit Hilfe eines externen Gutachters, welche Städte und Gemeinden in die Gebietskulisse aufgenommen werden sollen und ab welcher Anzahl von Wohnungen die Gebäude dem Umwandlungsverbot unterliegen sollen. Eine entsprechende Verordnung soll noch in diesem Jahr entworfen werden. Danach folgt eine Anhörung aller bayerischen Städte und Gemeinden und eine Verbändeanhörung. Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 27. September 2022