Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU sind insbesondere durch Straßen-, Schienen- und Luftverkehr übermäßigem Lärm ausgesetzt. Welche Fortschritte in der EU erzielt wurden, um den Lärm zu reduzieren, und was nach Auffassung der EU-Kommission dringend angepackt werden muss, zeigt ihr Bericht (engl.) über die Umsetzungder Richtlinie über Umgebungslärm.
"Lärm ist nicht nur eine Belästigung, sondern stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesundheit dar. Lärm erhöht unseren Stresspegel, stört unseren Schlaf, beeinträchtigt unsere Lernfähigkeit und verstärkt sogar Schlaganfälle und Herzerkrankungen", sagte Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei. "Der heute veröffentlichte Bericht zeigt, dass wir entschlossen handeln müssen, um dieser oft unterschätzten Bedrohung für die öffentliche Gesundheit zu begegnen. Gegen Lärm vorzugehen ist nicht nur eine Pflicht, um die Gesundheit der Bürger zu verbessern. Es ist auch eine großartige wirtschaftliche Chance, um die Innovation in lärmreduzierende Technologien durch die Industrie in der EU, insbesondere im Mobilitätssektor, zu fördern."
Der Bericht zeigt die Fortschritte seit dem Bericht von 2017: Die Mitgliedstaaten überwachen die Lärmbelastung systematischer und haben Lärm-Aktionspläne angenommen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die politischen Maßnahmen intensiviert werden müssen, wenn die Zahl der von Verkehrslärm betroffenen Menschen bis 2030 um 30 Prozent gesenkt werden soll. Dieses Ziel sieht der Aktionsplan "Null Umweltverschmutzung" (engl.) vor.
Der Bericht empfiehlt Ansatzpunkte für die wichtigsten Verkehrssektoren, die für die Lärmbelästigung verantwortlich sind. Er betont auch, dass verschiedene Akteure einbezogen werden müssen, nämlich die nationale Ebene, die zuständigen Behörden sowie die Betreiber von Verkehrsinfrastrukturen und innovativen Verkehrsträgern, die den Lärm in Technologien und Produkten bereits in der Entstehungsphase reduzieren können. Die Kommission will sich ihrerseits um eine bessere Gesamtumsetzung der Umgebungslärmrichtlinie bemühen. Sie will prüfen, wie sie gestärkt werden kann, vor allem durch die Festlegung von Lärmzielen sowie durch die Berücksichtigung der Auswirkungen von Lärm auf die biologische Vielfalt.
Quelle/Weitere Informationen: EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 20. März 2023