Die Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen sei ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, schreibt diese in ihrer Antwort (BT Drs. 19/18841) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 19/17665). Historisch bedingt hätten die bestehenden Bahnsteige in Deutschland sehr unterschiedliche Höhen, heißt es in der Antwort. Zur Umsetzung des Ziels der Barrierefreiheit habe die Deutsche Bahn AG (DB AG) im Jahr 2017 bundesweit einheitliche Regeln entwickelt und hierzu ein Bahnsteighöhenkonzept mit dem Bund abgestimmt. Ziel sei es, mobilitätseingeschränkten Reisenden einen unabhängigen und barrierefreien Zugang zum Eisenbahnsystem zu ermöglichen.
Zur Umsetzung dieses Ziels würden in erheblichem Umfang Bundesmittel zur Verfügung gestellt, macht die Bundesregierung deutlich. Dies geschehe im Rahmen der Dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) im Zuge der Bestandserhaltung und damit einhergehender Verbesserung der Barrierefreiheit gemäß Regelwerk der DB AG. "Allein die Aufhöhung von besonders niedrigen Bahnsteigen mit Höhen von 0,38 m und weniger auf die Regelbahnsteighöhe wird vom Bund im Rahmen der LuFV III im Zeitraum 2020 bis 2024 mit rund 500 Millionen Euro finanziert", heißt es in der Antwort. Zusätzlich zur LuFV würden vom Bund durch Sonderprogramme weitere Mittel zur beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit und zur Aufhöhung von Bahnsteigen bereitgestellt. Darüber hinaus stellten die Länder innerhalb eigener Programme Mittel bereit, um die Barrierefreiheit von Verkehrsstationen zu verbessern. "Eine belastbare Aussage, zu welchem Zeitpunkt alle Verkehrsstationen barrierefrei gestaltet sein werden, ist vor diesem Hintergrund nicht möglich", schreibt die Bundesregierung. Quelle: hib vom 11. Mai 2020