Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat bundesweit unter seinen mehr als 2.000 Mitgliedern von Mitte bis Ende April 2020 eine Umfrage durchgeführt (Rücklaufquote: 47 %). Laut Umfrage spüren die Wohnungsunternehmen in Deutschland zunehmend die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Insbesondere bei der Vermietung, der Instandhaltung und Modernisierung der Wohnungen sowie der Betreuung von Mieterinnen und Mietern sehen sich die Unternehmen mit Beeinträchtigungen konfrontiert.
Die Mietausfälle und -stundungen im Wohnungsbereich bewegen sich im Befragungszeitraum Mitte April noch auf einem relativ niedrigen Niveau. Von Mitte bis Ende April haben die befragten Wohnungsunternehmen bei rund 15.000 Mietverhältnissen einen kompletten Zahlungsausfall verzeichnet – das entspricht 0,66 Prozent der Mietverhältnisse der befragten GdW-Unternehmen und einem finanziellen Minus von insgesamt 6,8 Mio. Euro. Von Stundungsanträgen berichteten die Unternehmen in rund 6.500 Fällen – das waren 0,29 Prozent der Mietverhältnisse und ein Minus von 2,6 Mio. Euro.
Für den Monat Mai rechnet die Wohnungswirtschaft angesichts anhaltender Einschränkungen, zunehmender Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit jedoch mit deutlich höheren Zahlungsausfällen und Stundungen. Drei Viertel der Unternehmen (75 Prozent) gaben in der Umfrage an, dass sie im Zuge der Corona-Krise in Zukunft höhere Mietausfälle erwarten.
Bei der Gewerbevermietung fallen die Auswirkungen schon jetzt wesentlich negativer aus: Bei rund 1.240 betroffenen Mietverhältnissen summiert sich das Minus ausgefallener Monatsmieten laut Umfrageergebnissen auf 3,7 Mio. Euro. Die Summe gestundeter Mieten beläuft sich bei rund 2.800 betroffenen Mietverhältnissen auf insgesamt 9,4 Mio. Euro.
Infolge zunehmender Zahlungsausfälle sieht sich mehr als ein Fünftel der befragten Wohnungsunternehmen (21 Prozent) bereits gezwungen, die Investitionen in die Instandhaltung zurückzufahren. Fast ein Viertel der Unternehmen (24 Prozent) plant, Investitionen in weitere Modernisierungsmaßnahmen zu senken.
Eine Mehrheit der befragten Wohnungsunternehmen rechnet mit Verzögerungen bei energetischen Sanierungen von zwei bis vier Monaten, insbesondere bei der energetischen Modernisierung (52 Prozent), bei weiteren Modernisierungsmaßnahmen (62 Prozent) und Instandhaltung (56 Prozent).
"Eine Kettenreaktion von ausbleibenden Zahlungen und dadurch wegbrechenden Aufträgen für Handwerker und Bauunternehmen muss unbedingt verhindert werden", betonte der GdW-Chef. "Die bislang Schritt für Schritt getroffenen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, wie die Vereinfachungen beim Wohngeld-Bezug und die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, sind hier von herausragender Bedeutung. Sie werden aber angesichts des langen, weiteren Verlaufs der Corona-Krise nicht ausreichen." Deshalb seien für eine wirklich wirksame Unterstützung durch das wohnungs- und sozialpolitisch bedeutsame Instrument des Wohngeldes Nachbesserungen notwendig.
Anträge auf Wohngeld sollten in der aktuellen Krisensituation bei den zuständigen Behörden laut Hinweisen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auch formlos oder elektronisch gestellt werden können. Allerdings erfolge das Prüfungsverfahren in der Praxis zu häufig in analoger Form, was wertvolle Zeit koste. Die Wohnungswirtschaft fordert deshalb eine rasche und stärkere Digitalisierung der Antrags- und Bewilligungsverfahren bei den Wohngeldbehörden. Nicht nur in den Wohngeldbehörden, sondern auch in der Verwaltung insgesamt, brauche es einen echten Digitalisierungsschub, fordert der GdW.
Um mehr Mieter in finanzieller Not durch Wohngeld unterstützen zu können, sollten zudem die gesetzlichen Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete – die sogenannte Mietenstufe – angehoben werden. Die Differenz zwischen der aktuellen und der dann angehobenen Mietenstufe wäre im Einzelfall vom Bund zu tragen. Darüber hinaus plädiert die Wohnungswirtschaft für einen pauschalen Zuschlag von 50 Cent pro Quadratmeter. Durch diese zu befristenden Maßnahmen könnten mehr Haushalte Wohngeld erhalten und ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nur bei der Miete nachkommen.
Um in Not geratene Mieterinnen und Mieter wirksam zu unterstützen, fordert die Wohnungswirtschaft, Mietenreduzierungen – insbesondere Stundungen –nicht auf die Höhe des Wohngeldes anzurechnen. Quelle/Weitere Informationen: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., Pressemitteilung vom 29. April 2020